Trotz EuGH-Urteil: Ungarn schiebt noch immer Asylsuchende ab

Ein ungarischer Polizist patrouilliert durch das neue Internierungslager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien.

Ein ungarischer Polizist patrouilliert durch das neue Internierungslager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien.

Budapest. Einen Monat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die pauschale Abschiebung von Asylsuchenden hält Ungarn immer noch an dieser Praxis fest. Seit dem Urteil am 17. Dezember habe die Grenzpolizei mehr als 3000 Flüchtlinge und Migranten über die Grenze zu Serbien gezwungen, ohne dass diese die Möglichkeit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen, sagte Andras Lederer vom ungarischen Helsinki-Komitees am Sonntag in Budapest.

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„Dass die ungarische Grenzpolizei auch einen Monat nach dem EuGH-Urteil diese Abschiebungen praktiziert, stellt einen offenen Rechtsbruch dar“, sagte Lederer. „Dass die Dinge nach dem Urteil so weiterlaufen, ist einfach ungeheuerlich.“

Ungarn schiebt seit Herbst 2015 ab

Am 17. Dezember hatte der EuGH entschieden, dass Ungarn gegen europäisches Asylrecht verstößt. Die Abschiebung von irregulär eingereisten Migranten ohne Prüfung des Einzelfalls erachteten die Richter für rechtswidrig.

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Die Abschiebungen praktiziert Ungarn seit Herbst 2015. Damals ließ der rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orban an der Grenze zu Serbien einen Metallzaun errichten. Die Behörden stellen sie als Zurückweisungen dar, in deren Folge die Grenzbeamten „illegale Migranten“ zu Toren an bestimmten Stellen im Grenzzaun „begleiteten“, damit sie Ungarn in Richtung Serbien verlassen.

RND/dpa

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