Übergewinnsteuer für Stromkonzerne: Wie sehr greift der Staat zu?
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Die Strompreisbremse soll Verbraucherinnen und Verbraucher ab Januar 2023 entlasten (Symbolbild).
© Quelle: IMAGO/aal.photo
Seit Dezember 2022 greift das von der Ampelkoalition beschlossene Strompreisbremsen-Gesetz. Um Verbraucherinnen und Verbraucher in Krisenzeiten zu entlasten, müssen in diesem Zuge Stromerzeuger Steuern auf ihre Übergewinne zahlen. Wie hoch diese genau ausfallen, ist jedoch bislang noch nicht zu beziffern, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
„Keine unmittelbaren Aussagen zu Höhe“ der Überschussgewinne
Zwar bestimme das Strompreisbremsen-Gesetz, wie die Überschussgewinne zu ermitteln sind, mache „jedoch keine unmittelbaren Aussagen zu deren Höhe“, heißt es vom Ministerium. Außerdem seien Aussagen zu der Abschöpfung aus dem vergangenen Jahr schließlich nur im Dezember möglich. „Schätzungen zu den Überschusserlösen im Dezember 2022 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.“
Damit reagierte das von Wirtschaftsminister Robert Habeck geführte Ministerium auf eine Anfrage von Linken-Politiker Christian Görke, die dem „Spiegel“ vorliege. Der Abgeordnete hatte demnach das Ministerium um Auskunft zu der Höhe der sogenannten Überschusserlöse auf dem Strommarkt in den einzelnen Quartalen des letzten Jahres gebeten. Dass es bislang an Informationen fehlt, halte er für „hochbrisant“. Die Stromkonzerne kämen „mit den fetten Gewinnen der letzten Monate einfach so davon – und die Bundesregierung weiß nicht mal, wie viel das ist!“, wird er zitiert.
Die Ampelkoalition hatte im September angekündigt, dass sie übermäßige Gewinne auf dem Strommarkt zur Finanzierung der Strompreisbremse für Bürgerinnen und Bürger nutzen wolle. Laut dem Beschluss von November will die Bundesregierung Übergewinne von Energieunternehmen mit einem Satz von 33 Prozent besteuern. Die Abschöpfung soll der Staatskasse einen zweistelligen Milliardenbetrag einbringen. Zudem müssen alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern, die mehr als 20 Prozent über dem in Deutschland erzielten Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen.
Haushalte und kleinere Unternehmen bekommen dafür ein Grundkontingent von 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs für einen Bruttopreis von 40 Cent je Kilowattstunde.
RND/al