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Folter und sexuelle Gewalt gegen Uiguren

„Schwere Menschenrechtsverbrechen“: Offizieller Uiguren-Bericht der UN klagt China an

Eine Angehörige der uigurischen Minderheit in China versucht während einer Demonstration in Ürümqi in der Unruheregion Xinjiang in Nordwestchina im Jahr 2009, einen Polizisten zu packen.

Eine Angehörige der uigurischen Minderheit in China versucht während einer Demonstration in Ürümqi in der Unruheregion Xinjiang in Nordwestchina im Jahr 2009, einen Polizisten zu packen.

Peking. Zwölf Minuten, bevor UN-Menschenrechts­kommissarin Michelle Bachelet ihr Amt niederlegte, veröffentlichte sie ihren bis dato am stärksten erwarteten Bericht. Auf 48 Seiten legt die 70-Jährige die „schwerwiegenden Menschenrechts­verbrechen“ der chinesischen Regierung in Xinjiang dar, bei denen es sich möglicherweise gar um „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ handelt. Dies wäre nicht nur eines der gravierendsten Vergehen unter dem Völkerrecht überhaupt, sondern nähme zwangsläufig auch die internationale Staaten­gemeinschaft in die Verantwortung. „Das ist kein inländisches Problem“, kommentierte Patricia Flor, Deutschlands neue Botschafterin in Peking, auf Twitter: „Terrorbekämpfung kann keine Menschenrechts­verbrechen entschuldigen.“

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Die Anschuldigungen des Berichts sind massiv: Am detailliertesten geht der Report auf die politischen Umerziehungslager ein, in denen die chinesische Regierung in den letzten Jahren Hunderttausende Angehörige der Uiguren, einem muslimischen Turkvolk, gesteckt hat. Der Bericht hält es für gesichert, dass „ein substantieller Anteil der uigurischen Bevölkerung“ Opfer einer willkürlichen „Freiheitsberaubung“ wurde. Zudem seien die Insassen und Insassinnen laut Augenzeugenberichten „körperlicher Folter“, „sexueller Gewalt“ und „Zwangsarbeit“ ausgesetzt, was der UN-Bericht ebenfalls als glaubhaft einstuft.

„Körperliche Folter“, „sexuelle Gewalt“: UN halten Schilderungen für glaubhaft

Nicht zuletzt wird auf die „stark eingebrochenen Geburtenraten“ in mehreren Landkreisen Xinjiangs hingewiesen, die teilweise bis zu 50 Prozent betragen – laut Experten ein Indiz für Zwangs­sterilisierungen gegenüber der weiblichen Bevölkerung. Der Bericht spricht etwas zaghafter von „erzwungener Durch­setzung von Familien­planungs­vorschriften“.

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Die Gretchenfrage wird in dem Dokument jedoch nicht beantwortet, ja nicht einmal gestreift: Ob es sich bei den Menschenrechts­verletzungen in Xinjiang möglicherweise um einen Genozid handelt, wie einige westliche Regierungen behaupten. Die Anforderungen für diesen Strafbestand sind nahezu unmöglich zu dokumentieren, da es die nachweisliche Absicht voraussetzt, „eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten“.

UN-Menschenrechtskommissarin drückt sich um Beantwortung der Genozidfrage

Die Informations­grundlage des Berichts bieten einerseits Interviews mit 40 betroffenen Uiguren, die zu Teilen in Internierungs­lagern eingesperrt waren. Gleichzeitig wurden mehrere Regierungsleaks ausgewertet, deren Echtheit zuvor ausgiebig überprüft worden war. Vor allem aber fußt ein großer Teil der Datenlage auf offiziell zugänglichen Statistiken und Daten der chinesischen Regierung. Dies lässt die Argumentation von Peking, dessen Staatsführung sämtliche Vorwürfe kategorisch und zur Gänze abstreitet, ganz besonders schwach erscheinen: Wie kann sie ein Dokument als „Farce westlicher Regierungen“ abtun, wenn es doch maßgeblich auf deren eigenen Fakten beruht?

Der UN-Bericht liefert natürlich keine neue Erkenntnisse, denn die Menschen­rechts­verbrechen sind bereits detailliert von Forschern und Forscherinnen sowie investigativen Journalisten und Journalistinnen dokumentiert worden. Doch deren Bestätigung durch die Vereinten Nationen verleiht der Thematik nicht nur eine hohe Medien­öffentlichkeit, sondern auch eine wesentlich weiter reichende Glaubwürdigkeit.

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Generell ist der UN-Bericht in seiner Sprache zaghaft und in seinen Rück­schlüssen konservativ gehalten. Vielen internationalen Menschenrechts­anwälten und ‑anwältinnen geht das Dokument dementsprechend nicht weit genug. „Keine Erwähnung über einen Genozid, kein Analyseversuch, ob die Behandlung der Uiguren jenes Kriterium erfüllen würde“, kritisiert etwa die Menschenrechts­anwältin Emma Reilly auf ihrem Twitter-Account.

Deutscher Experte: „Starke Grundlage, um Peking zur Rechenschaft zu ziehen“

Insgesamt jedoch fand das Dokument bei den meisten internationalen Experten und Expertinnen Anklang. Der deutsche Forscher Adrian Zenz, der in den letzten Jahren wie kein Zweiter mit seinen Studien die Umerziehungs­lager in Xinjiang dokumentiert hat, meint: „Zwar ist der Bericht nicht perfekt und viele Beweise wurden nicht verwendet, aber dennoch wird er eine starke Grundlage dafür bieten, Peking zur Rechenschaft zu ziehen.“ Human Rights Watch bezeichnete den Bericht zudem als „wegweisend“ und forderte eine offizielle Präsentation vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf.

Ob es dazu kommt, ist aufgrund des chinesischen Machteinflusses fraglich. Peking hatte bereits im Vorfeld massiv Druck auf die chilenische UN-Kommissarin Bachelet ausgeübt, von einer Publikation abzusehen. Dafür mobilisierte die chinesische Regierung in einem Brief insgesamt 40 Staaten, die jenes Anliegen ebenfalls unterschrieben haben.

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In der Tat ist Bachelet in der Vergangenheit mehrfach gegenüber Pekings Forderungen eingeknickt. So stimmte sie einem hoch­orchestrierten Xinjiang-Besuch im Mai zu, um im Gegenzug den bereits fertigen UN-Bericht etliche Monate zu verschieben. Während ihrer China-Reise ließ sich die Expertin zudem vom Propagandaspiel der Kommunistischen Partei einspannen und bezeichnete während einer extrem befremdlichen Pressekonferenz die politischen Umerziehungslager als „Ausbildungs­zentren“.

Trotz massiven Drucks: China konnte Substanz des Berichts nicht verwässern

Die Befürchtung, dass die UN-Vertreterin ihr Amt nachhaltig beschädigt hat, erwiesen sich jedoch rückblickend als unbegründet. Es gibt in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht nämlich keinerlei Hinweise darauf, dass Peking mit seiner Druckausübung die Substanz des Dokuments verwässern konnte.

Ob die Publikation weitreichende Konsequenzen haben wird, bleibt offen. Die UN forderten bereits, dass China sämtliche Opfer der willkürlichen Freiheits­beraubung und anderer Menschenrechts­verbrechen finanziell entschädigt. Zudem sollen sämtliche Staaten keine Uiguren oder Angehörige anderer muslimischer Minderheiten mehr nach China abschieben. Nicht zuletzt wird der UN-Bericht wohl auch als Grundlage für Regierungen dienen, einzelne chinesische Regierungs­vertreter und Unternehmen mit wirtschaftlichen Sanktionen zu belegen.

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Dass sich Chinas Staatsführung allerdings inhaltlich auf die Kritik einlässt, gilt als nahezu ausgeschlossen. Parteichef Xi Jinping steht derzeit vor der wichtigsten Herausforderung seiner politischen Laufbahn: Mitte Oktober wird der 69-Jährige inmitten einer handfesten Wirtschaftskrise seine umstrittene dritte Amtszeit verkünden – und auf den Bericht der UN wohl zweigleisig reagieren: Einerseits wird der Zensurapparat dafür sorgen, dass die Anschuldigungen nicht ihren Weg in die chinesische Öffentlichkeit finden, und gleichzeitig wird Xi die Nationalismus­karte weiter ausspielen – und das Narrativ etablieren, dass China nur das Opfer eines feindlich gesinnten Westens unter Führung Washingtons ist, welcher die Volksrepublik am rechtmäßigen Aufstieg zur Weltmacht hindert.

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