„Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“: Baden-Württemberg fordert Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Eine Kundin betritt in Stuttgart ein Bekleidungsgeschäft. Die Landesregierung fordert, dass auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt die 3G-Regel gelten soll.

Eine Kundin betritt in Stuttgart ein Bekleidungsgeschäft. Die Landesregierung fordert, dass auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt die 3G-Regel gelten soll.

Stuttgart/Berlin. Baden-Württemberg macht sich für eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten und Selbstständigen ohne Impf- oder Genesenennachweis stark, wenn sie im Publikumsverkehr tätig sind.

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Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher müssten in fast allen Innenräumen etwa der Gastronomie, in Kultureinrichtungen oder Fitnessstudios einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus vorlegen, heißt es in einem Antrag Baden-Württembergs für die Gesundheitsministerkonferenz, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. „Für Beschäftigte der jeweiligen Branchen gelten jedoch weiterhin keine 3G-Pflichten“, so der Antrag.

„Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten Beschäftigten jenseits vom Homeoffice zwar mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Die Mitarbeitenden müssten das Angebot aber nicht annehmen. Gerade bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der 3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“.

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Der Antrag soll zunächst auf einer Amtschefkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Würzburg beraten werden. Eine entsprechende Regelung wurde für das Land bereits beschlossen.

RND/dpa

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