Urteil in Belarus: Elf Jahre Haft für Oppositionelle Kolesnikowa

Ein Dorn im Auge von Belarus-Präsident Alexander Lukaschenko: Maria Kolesnikowa, Vertreterin von Präsidentschafts­kandidatin Tichanowskaja.

Ein Dorn im Auge von Belarus-Präsident Alexander Lukaschenko: Maria Kolesnikowa, Vertreterin von Präsidentschafts­kandidatin Tichanowskaja.

Minsk. Die belarussische Oppositionelle Maria Kolesnikowa ist fast ein Jahr nach ihrer Festnahme im Zuge der Proteste gegen Machthaber Alexander Lukaschenko zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Montag in Minsk nach Angaben belarussischer Staatsmedien mit. Auch die Bundesregierung hatte wiederholt die Freilassung der früheren Stuttgarter Kulturmanagerin gefordert. Der mit Kolesnikowa angeklagte Anwalt Maxim Snak erhielt zehn Jahre Haft.

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Das Urteil erging wegen angeblicher versuchter illegaler Machtergreifung. Der international kritisierte Prozess gegen die 39-Jährige und Snak hatte Anfang August begonnen. Kolesnikowa hatte sich im vergangenen Jahr im Wahlkampf gegen Lukaschenko engagiert – als Managerin für den ebenfalls inhaftierten früheren Bankier Viktor Babariko, der Präsident werden wollte.

Manuel Sarrazin, Osteuropa­experte der Grünen im Bundestag, sagte dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND): „Das ‚Urteil‘ gegen Maria Kolesnikowa und Maxim Snak ist Unrecht. Es beweist erneut die skrupellose Willkür­herrschaft von Diktator Lukaschenko. Maria Kolesnikowa und Maxim Snak sind unschuldig. Ihr unermüdlicher Einsatz für Menschenrechte und faire Wahlen ist keine Straftat, sondern verdient all unseren Respekt und unsere Solidarität. Wir fordern die sofortige Freilassung von Maria Kolesnikowa, Maxim Snak und allen anderen 655 politischen Gefangenen. Mit der heutigen Verurteilung setzt Lukaschenko die Repressions­welle gegen Oppositionelle unerschrocken fort.“

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Lukaschenko unbeeindruckt von Sanktionen

Kolesnikowa hatte mit Snak und anderen Lukaschenko-Gegnern den Koordinierungsrat für eine friedliche Machtübergabe in Belarus gegründet. Die Behörden des autoritären Landes hatten ihr eine Verschwörung mit dem Ziel einer illegalen Machtergreifung sowie die Gründung und Führung einer extremistischen Vereinigung vorgeworfen.

Die Oppositionelle sprach in einem schriftlich geführten Interview des unabhängigen russischen Internetsenders Doschd von einer „absurden Anschuldigung“. Das sei ein weiteres Beispiel für die „Gesetzlosigkeit des Polizei­staates“. Kolesnikowa formte in einem Gitterkäfig vor Gericht mit ihren Händen in Handschellen ein Herz. Vor dem Gerichts­gebäude bildete sich eine lange Menschen­schlange.

Der Jurist Maxim Snak.

Der Jurist Maxim Snak.

Wegen des Vorgehens gegen Anders­denkende hatten auch die EU und die USA wiederholt Sanktionen gegen Belarus erlassen. Der Macht­apparat in Minsk zeigte sich davon stets unbeeindruckt. Lukaschenko, der als „letzter Diktator Europas“ gilt, wird vor allem vom russischen Präsidenten Wladimir Putin unterstützt.

Zum Prozess­auftakt hatten Kolesnikowa und Snak in einem vergitterten Glaskasten in einem Gericht in der Hauptstadt Minsk gesessen. Zu der Verhandlung hinter verschlossenen Türen waren nur Staatsmedien zugelassen – nicht aber Familien­angehörige. Die Urteils­verkündung am Montag war dagegen öffentlich.

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„Natürlich kein gerechtes Urteil“

Kolesnikowa war im Zuge der Präsidentenwahl vom 9. August vergangenen Jahres zusammen mit Swetlana Tichanowskaja und Veronika Zepkalo international bekannt geworden. Die beiden anderen Frauen sind im Ausland im Exil. Nach den Fälschungs­vorwürfen gegen die Präsidenten­wahl hatte sich Kolesnikowa den Massen­protesten gegen Lukaschenko angeschlossen.

Anfang September vorigen Jahres wurde die Politikerin vom Geheimdienst KGB in Minsk entführt. Als sie in die Ukraine abgeschoben werden sollte, zerriss sie kurz vor dem Grenz­übergang ihren Pass und vereitelte so Pläne, sie aus dem Land zu vertreiben. Kolesnikowa hatte immer wieder deutlich gemacht, den Kampf gegen Lukaschenko im Land zu führen.

Kolesnikowas Vater hatte der ARD gesagt: „Ich erwarte keine Überraschungen und natürlich kein gerechtes Urteil.“ Dass seine Tochter inhaftiert sei, sei ihre eigene Entscheidung gewesen. „Ja, das ist eine mutige Tat. Ja, das ist auch eine Heldentat und ein Vorbild für viele.“

RND/fw/dpa

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