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Urteil zum Kopftuch-Verbot: Diskriminierung erlaubt

Eine Schülerin mit Kopftuch in Berlin.

Eine Schülerin mit Kopftuch in Berlin.

Eigentlich war die leidige Kopftuch-Frage ja geklärt. Bei Lehrerinnen und Erzieherinnen darf das muslimische Kopftuch nicht mehr pauschal verboten werden, so das Bundesverfassungsgericht 2015. Die staatliche Neutralität sei nicht verletzt, wenn einzelne Staatsbeschäftigte ein Kopftuch tragen.

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Es habe auch niemand ein Recht, vom Anblick kopftuchtragender Frauen verschont zu werden, denn das Kopftuch gehöre in Deutschland zum “gesellschaftlichen Alltag”. Man konnte das auch als Botschaft lesen: Der Islam gehört inzwischen zu Deutschland.

Weil Kopftuch-Verbote aber populär sind, haben manche Bundesländer auf die Karlsruher Rechtsprechung mit neuen Kopftuch-Verboten reagiert, nun für Richterinnen.

Leider hat das Bundesverfassungsgericht diesmal anders entscheiden. Auch hier wird eine Botschaft ankommen: Der Islam gehört doch nicht zu Deutschland. Eine Woche nach den muslimfeindlichen Morden von Hanau ist das ein bedenkliches Signal vom höchsten deutschen Gericht.

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Warum entschied das Bundesverfassungsgericht bei Richterinnen anders als bei Lehrerinnen?

Warum entschied das Bundesverfassungsgericht bei Richterinnen anders als bei Lehrerinnen? Der Grund ist banal. Für beamtete Richterinnen ist der Zweite Senat zuständig. Bei den angestellten Lehrerinnen im Jahr 2015 kam das Urteil vom Ersten Senat. Der Erste Senat betonte mehr die Grundrechte, der zweite mehr die staatliche Neutralität.

Der Verweis auf die Neutralität kann aber nicht überzeugen. Eine Richterin ist nicht nur der Staat, sondern auch ein Mensch.

Im Gerichtssaal tragen Richter und Richterinnen eine Robe, die signalisiert, dass die Person hinter dem Amt zurücktritt.

Bei vielen anderen sichtbaren persönlichen Merkmalen ist dies selbstverständlich: Wenn eine Frau auf der Richterbank sitzt, ist dies kein Grund zu zweifeln, ob sie in einem Sorgerechtsstreit den Vater gerecht behandelt. Wenn ein Richter im Rollstuhl sitzt, darf nicht bezweifelt werden, dass er den Schadensersatz bei Sportunfällen korrekt berechnet. Wenn ein Richter sichtbar dunkle Hautfarbe hat, darf er dennoch über Diskriminierungsfälle entscheiden.

Die Robe sagt vielmehr: Ihr seht zwar einen Mensch, aber er hat ein Amt und handelt deshalb neutral.

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Damit beteiligen sich die Verfassungsrichter an der Ausgrenzung von Muslimen.

Nur bei sichtbar religiösen Musliminnen soll dies nicht gelten. Hier heißt es plötzlich, das sichtbare Merkmal Kopftuch beeinträchtige die Wirkung der Robe. Das religiös konnotierte Kleidungsstück wird nicht als Ausdruck der gesellschaftlichen Vielfalt Deutschlands gesehen, sondern als etwas Fremdes, dem die Bürger völlig zurecht misstrauen.

Damit beteiligen sich die Verfassungsrichter an der Ausgrenzung von Muslimen.

Das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 ist nach wie vor richtig. An staatlichen Gebäuden dürfen keine religiösen Symbole angebracht werden, denn der Staat ist neutral. Doch hier ging es um Mauern, nicht um Menschen. Mauern haben keine Grundrechte, anders als Menschen.

Doch das gilt nun wohl nur noch für Lehrerinnen und Erzieherinnen, nicht für Richterinnen.

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