US-Senatorin wird Wort entzogen

US-Senatorin Elizabeth Warren

US-Senatorin Elizabeth Warren

Washington. Warren hatte bei einer Debatte im Senat vor der geplanten Abstimmung zur Bestätigung von Sessions einen Brief der Witwe des afroamerikanischen Bürgerrechtlers Martin Luther King, Coretta Scott King, von 1986 über Sessions vorgelesen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Darin hatte sich King an den damaligen Senator Strom Thurmond gewandt, um sich gegen die Bestätigung von Sessions als Bezirksrichter in Alabama auszusprechen. „Herr Sessions hat die ehrfurchtgebietende Macht seines Amtes für einen schäbigen Versuch genutzt, ältere schwarze Wähler einzuschüchtern und ihnen Angst einzujagen“, heißt es unter anderem.

Sessions Beweggründe zu scharf in Abrede gestellt

Der damalige Bundesanwalt Sessions war zu der Zeit von dem Präsidenten Ronald Reagan als Bezirksrichter nominiert worden. Ein Senatskomitee lehnte ihn allerdings ab, weil es ihn für zu rassistisch hielt. Der heutige Senator aus Alabama sollte noch am Mittwoch als Justizminister in der Regierung von US-Präsident Trump bestätigt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Warren durfte bis zur Abstimmung über Sessions nicht mehr im Senat sprechen. Der republikanische Mehrheitsführer, Mitch McConnell, hatte beantragt, ihr das Wort zu entziehen. Warren habe Beweggründe und Verhalten von Sessions in zu scharfer Weise in Abrede gestellt und damit gegen eine Senatsregel verstoßen. Mit 49 zu 43 Stimmen wurde der Antrag angenommen.

Warren las den Brief daher später in einem Live-Video auf Facebook vor, das bis zum Mittwochvormittag fast drei Millionen mal angeschaut und rund 75.000 mal geteilt wurde.

Von RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken