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Aktionen der „Letzten Generation“

Klimawandel ist „Notstandssituation“: Verfassungsrichter hält umstrittene Klimaaktionen für teils gerechtfertigt

Klimaaktivisten der Umweltschutzbewegung „Letzte Generation“ sitzen auf der Straße und blockieren den Verkehr.

Klimaaktivisten der Umweltschutzbewegung „Letzte Generation“ sitzen auf der Straße und blockieren den Verkehr (Archivbild).

Koblenz. Ein Richter des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Koblenz hält die umstrittenen Proteste der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ für teils gerechtfertigt. Michael Hassemer sagte dem SWR nach Mitteilung des Senders: „Ich kann den Klimawandel ohne weiteres als Notstandssituation verstehen.“ Straftaten dieser Demonstranten könnten unter Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs fallen, der einen „rechtfertigenden Notstand“ beschreibt. Danach ist eine Tat womöglich nicht rechtswidrig, wenn nur so eine Gefahr abgewendet werden kann.

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Hassemer argumentierte im SWR: „Die Konsequenzen, die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen entstehen, sind jedenfalls so gravierend, dass Rechtsbeeinträchtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Maß durch Notstand gerechtfertigt und darum hinzunehmen sind.“

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RND/dpa

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