Viele Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern – Treffen mit 30 Personen erlaubt

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln in ihrem Bundesland verkündet. Dort liegt der Inzidenzwert stabil unter zehn.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln in ihrem Bundesland verkündet. Dort liegt der Inzidenzwert stabil unter zehn.

Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern streicht aufgrund sehr niedriger Corona-Infektionszahlen zahlreiche Beschränkungen. Private Treffen sind künftig wieder mit 30 Personen erlaubt, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Schwerin sagte. Bisher durften sich maximal zehn Personen treffen.

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Familienfeiern in der Gaststätte sind mit bis zu 100 Gästen möglich, wobei auch wieder getanzt werden darf. Kinder, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in MV liegt seit Tagen unter zehn. Es ist die niedrigste bundesweit.

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Auch die Schüler können aufatmen: Sie müssen im Unterricht von Donnerstag an keine Maske mehr tragen. Die Maskenpflicht gelte damit nur noch in den Gängen, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD). Auf dem Schulhof war sie schon zuvor gestrichen worden.

Kinos dürfen wieder öffnen

Sportwettkämpfe können von Freitag an wieder mit Publikum stattfinden, Kinos öffnen. Messen dürfen stattfinden, Zirkusse, Spaß- und Hallenbäder besucht werden - allerdings mit negativem Corona-Test, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte. Auch Flohmärkte sind wieder gestattet.

Veranstaltungen im Außenbereich dürfen mit bis zu 600 Personen stattfinden, im Innenbereich mit 200. Mit Sondergenehmigung seien Veranstaltungen drinnen mit bis zu 1250 Besuchern und draußen mit bis zu 2500 Besuchern möglich, sagte Martin. Die Corona-Abstände müssten aber eingehalten werden.

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Prostitution unter Auflagen gestattet

Bei Demonstrationen sind künftig 400 Personen zugelassen. Wer eine größere Demo plant, müsse dafür eine Genehmigung beantragen, sagte Glawe.

Die Prostitution wird auch mit Auflagen wieder gestattet. Dabei habe man sich mit anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein abgesprochen, hieß es.

Noch nicht gestattet sind nach Glawes Worten Volksfeste und reine Disko-Veranstaltungen. Alle Erleichterungen sollen gelten, solange die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 bleibt.

RND/dpa

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