Vorerst keine Impfpflicht ab 18: Befürworter legen neuen Kompromissvorschlag vor
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Das Rednerpult im Plenarsaal des Deutschen Bundestags.
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. Die umgehende Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren ist endgültig vom Tisch. Die fraktionsübergreifende Gruppe mit knapp 240 Unterzeichnern, die einen derartigen Gesetzentwurf am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung stellen wollte, kündigte am Montag an, ihren Antrag in wesentlichen Punkten zu ändern. Er sieht nun zunächst eine Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr vor. Über eine mögliche Einbeziehung der 18- bis 49-Jährigen in die Impfpflicht soll der Bundestag erst Anfang September entscheiden. Der Antrag sieht zudem eine Beratungspflicht und den Aufbau eines Impfregisters vor.
Mit den Änderungen will die Abgeordnetengruppe, zu der auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) gehören, auf die Union und die fraktionsübergreifende Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann zugehen, um so eine Mehrheit im Bundestag zu sichern. Die Union und die Gruppe um Ullmann winkten jedoch umgehend ab. Sie wollen bei ihren Anträgen bleiben.
Die Union fordert den Aufbau eines Impfregisters und will die Entscheidung über eine Impfpflicht ab 50 oder 60 Jahren erst im Herbst vom Bundestag treffen lassen. Die Ullmann-Gruppe mit etwa 50 Unterzeichnern plädiert für eine Beratungspflicht und schlägt vor, über eine Impfpflicht ab 50 im Herbst zu entscheiden. SPD-Vizefraktionschefin Dagmar Schmidt betonte, durch die nun vorgesehenen Änderungen würden Vorschläge sowohl der Union als auch der Ullmann-Gruppe aufgegriffen.
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Entscheidung erst im September
Konkret sieht der neue Gesetzentwurf eine Nachweispflicht über eine dreimalige Impfung für alle ab 50 Jahren bis zum 30. September vor. Eine Genesung zählt dabei wie eine Einzelimpfung. Die 18- bis 49-Jährigen müssen bis zu diesem Zeitpunkt zumindest einen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen. Ob - und gegebenenfalls ab wann - auch für diese Personengruppe eine Impfpflicht gilt, soll der Bundestag erst nach der Sommerpause im September entscheiden. Dabei soll die bis dahin erreichte Impf- und Genesenenquote und die aktuelle Pandemielage berücksichtigt werden.
Es bleibt in dem Antrag dabei, dass die gesamte Datenerhebung über den Impf-, Genesenen- und Beratungsstatus über die Krankenkassen abgewickelt werden soll. Anders als bisher ist aber geplant, die Daten danach nicht zu vernichten, sondern zum Aufbau eines Impfregisters zu nutzen. Damit wird in diesem Punkt extra auf die Union zugegangen.
Die Gruppe will die Änderungen am Mittwoch in den Gesundheitsausschuss des Bundestags einbringen und den überarbeiteten Entwurf dann am Donnerstag zur Abstimmung stellen. Ob er dort eine Mehrheit bekommt, ist weiter völlig offen. Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge (CDU) erklärte, es handele sich um eine Mogelpackung. „Das ist kein fachlicher Kompromiss, sondern der letzte Versuch der politischen Gesichtswahrung für Olaf Scholz und Karl Lauterbach“, betonte er. Die Union werde dem nicht zustimmen. Das kündigte auch die Ullmann-Gruppe an. Eine sofortige Impfpflicht ab 50 könne auf der Basis der aktuellen Datenlage nicht ausreichend gut begründet werden, erklärte sie.
Zur Abstimmung stehen am Donnerstag auch zwei Anträge gegen die Einführung einer Impfplicht, von einer Gruppe um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) und von der AfD.