Vorerst keine Kinderrechte im Grundgesetz: Kinderschutzbund bedauert Scheitern nicht
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Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
© Quelle: picture alliance / dpa
Berlin. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sieht im Scheitern einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aktuell keinen Schaden. „Echte Kinderrechte umfassen den Schutz der Kinder, ihre Förderung, ihre Beteiligung und den Vorrang des Kindeswohls; in keinem der Entwürfe, die zur Diskussion standen, war das alles enthalten“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Insofern begrüße ich, dass es zu den vorgeschlagenen Regelungen nicht kommt. Sie wären keine Verbesserung gewesen.“
Hilgers fügte allerdings hinzu, die Forderungen nach Kinderrechten im Grundgesetz und Einführung einer Kindergrundsicherung gegen Armut blieben auf der Tagesordnung. Der Deutsche Kinderschutzbund werde im Bundestagswahlkampf alle Parteien an diesen Forderungen messen.
Scharfe Kritik von Bartsch
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, sagte dem RND hingegen: „Das ist eine Schmach für Koalition und Kanzlerin. Im Koalitionsvertrag steht, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Nach 15 Monaten Pandemie, in der vor allem die Kinder die Verlierer der Krise sind, ist das Scheitern besonders skandalös.“ Bartsch zeigte sich „tief enttäuscht von der Kanzlerin, dass sie so abtritt. Für die Ehe für alle hat sie sich zu Recht eingesetzt, für Kinderrechte viel zu wenig.“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte das Scheitern der Verhandlungen in der großen Koalition zuvor bekannt gegeben. Es hatte sich seit Längerem abgezeichnet.