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Wahl in Berlin: Landeswahlleitung will Einspruch gegen Ergebnisse einlegen

Petra Michaelis, Berliner Landeswahlleiterin, spricht bei einer Pressekonferenz anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. (Archivbild)

Petra Michaelis, Berliner Landeswahlleiterin, spricht bei einer Pressekonferenz anlässlich der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. (Archivbild)

Berlin. Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses.

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Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus war es in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten gekommen. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte Michaelis. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei.

Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schiefgelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

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Senat glaubt nicht an flächendeckende Wahlpannen

Eine Anfechtung der Wahlergebnisse ist ausschließlich beim Berliner Verfassungsgerichtshof möglich. Der befindet dann darüber, ob ein Wahlergebnis für ungültig erklärt wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass sich Pannen oder Fehler auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben, so wie nun die Landeswahlleiterin argumentierte.

Dass dies am 26. September in Berlin tatsächlich auch flächendeckend der Fall gewesen sei, wurde vom Senat nach Auswertung der Berichte der Wahlleitungen aus den zwölf Bezirken aber verneint. Innensenator Andreas Geisel (SPD) schloss jedoch vor wenigen Tagen nicht aus, dass das in Einzelfällen passiert sein könnte.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September waren in Berlin zahlreiche Pannen und Organisationsmängel zutage getreten. So fehlten mancherorts Stimmzettel, in anderen Wahllokalen kamen zunächst die falschen an. Den ganzen Tag über bildeten sich Schlangen vor Wahllokalen, in etlichen Fällen gaben Wähler deshalb noch nach 18 Uhr ihre Stimme ab. Das alles hatte Berlin bundesweit in ein schlechtes Licht gerückt.

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Landeswahlleiterin Michaelis hatte als Konsequenz ihren Rücktritt angeboten und war vom Senat mit Ablauf des 14. Oktober abberufen worden. Sie hatte am Donnerstag ihren letzten Arbeitstag in dieser Funktion.

RND/sic/scs/dpa

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