Weniger Erleichterungen für Ungeimpfte: Lambrecht lehnt Brauns Vorschlag ab

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnt den Vorstoß von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) ab, wonach in der vierten Welle der Corona-Pandemie Ungeimpfte trotz eines negativen Tests auf das Virus möglicherweise weniger Freiheiten bekommen als Geimpfte.

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Bisher gelte das Prinzip „geimpft, genesen oder getestet“ für Erleichterungen, sagte Lambrecht am Montag in Deutschlandfunk. Mit diesem Verfahren sei man gut gefahren. Die SPD-Politikerin betonte, alle Gruppen müssten die gleichen Zugangsrechte haben.

Die Ministerin verwies zudem auf die Vertragsfreiheit. Dies bedeute, dass beispielsweise Gastronomen selbst entscheiden könnten, ob nur noch Geimpfte ein Lokal betreten dürften.

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Zur Debatte könne allerdings die Verteilung der Kosten für Corona-Tests stehen, sagte Lambrecht. Wenn alle, die sich impfen lassen können, dies auch getan haben, könne darüber nachgedacht werden, dass die Tests nicht mehr von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Die Bundesjustizministerin hat außerdem ihre Ablehnung einer Corona-Impfpflicht bekräftigt. „Es wird keine allgemeine Impfpflicht geben, sondern wir müssen dafür werben, dass ich mich mit dieser Impfung selbst und vor allen Dingen auch andere schütze“, sagte Lambrecht am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Ihre Absage gelte auch für eine Impfpflicht bei einzelnen Berufsgruppen.

Auf die Frage, ob eine Impfpflicht rechtlich möglich wäre, sagte die Justizministerin: „Ich vertrete da die Auffassung, dass das nicht möglich wäre. Das hat zum einen was damit zu tun, dass diese Impfung auch noch nicht so lange auf dem Markt ist. Und ich halte es auch nicht für geboten.“

RND/epd/dpa

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