Wie die Länder die Homeoffice-Verordnung regeln und kontrollieren

Der Bund gibt vor: Da, wo es nicht nötig ist, sollen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten nicht in das Unternehmen müssen. Länderübergreifend sind Unterschiede erkennbar, wie die Behörden mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung umgehen.

Der Bund gibt vor: Da, wo es nicht nötig ist, sollen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten nicht in das Unternehmen müssen. Länderübergreifend sind Unterschiede erkennbar, wie die Behörden mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung umgehen.

Berlin. Zersplitterte Zuständigkeiten und kein bundesweit einheitliches Vorgehen: Dieses Bild zur Corona-Arbeitsschutzverordnung, der sogenannten Homeoffice-Verordnung, ergibt sich aus einer Umfrage des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) unter allen 16 Bundesländern. Brandenburg und Bremen haben sich auf Anfrage nicht gemeldet.

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Da, wo keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss der Arbeitgeber Homeoffice gewähren. Das ist der Kern der Corona-Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die seit Ende Januar in Kraft ist. Arbeitnehmer können allerdings selbst entscheiden, ob sie das Angebot zu Homeoffice annehmen.

In anderen Ländern hätte die Verpflichtung zum Homeoffice einen „signifikanten Beitrag” zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet, berief sich Heil im Januar auf Expertinnen und Experten. Die Verordnung sei zudem – mit Blick auf die Corona-Mutante – präventiv angelegt. Ziel ist es, die Kontakte zu unterbrechen.

Bislang keine Sanktionen verhängt

Kontrollen zur Umsetzung der Verordnung soll es nur im Zweifelsfall geben. Mögliche Sanktionen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, auf dem der Beschluss fußt, erklärte der Bundesarbeitsminister. „Es geht nicht um Strafen und einklagbare Rechte. Aber die Behörden der Länder haben Instrumente, um das im Notfall durchzusetzen”, so Heil. Dazu würden beispielsweise Stichprobenkontrollen in Behörden gehören. Aus den Antworten auf die Anfrage des RND geht hervor, dass bisher kein Fall bekannt ist, in dem Sanktionen, beispielsweise Bußgelder, verhängt wurden.

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In einigen Bundesländern erfolgen Kontrollen nur nach konkreten Beschwerden, andernorts werden Betriebe anlasslos im großen Stil kontrolliert. Die Zahl an Kontrollen schwankt je nach Bundesland extrem: In Baden Württemberg ist geplant, in den nächsten Wochen rund 1500 Betriebe telefonisch zu der neuen Verordnung zu beraten.

In Berlin wurden bereits über 1000 Betriebe auf die Umsetzung kontrolliert. Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass seit Inkrafttreten der Verordnung „mindestens” 30 Betriebe kontrolliert wurden. Dagegen werden in Bayern und Rheinland-Pfalz gar keine Zahlen zu Beschwerden und Kontrollen erfasst.

Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet im Homeoffice

Das unterschiedliche Vorgehen hängt auch mit den Personalstärken zusammen. Im Saarland wurde eine eigene Task-Force gegründet, die für die Einhaltung und Kontrolle der Homeoffice-Verordnung zuständig ist. In Hessen und Niedersachsen erledigen die Beamtinnen und Beamten diese Aufgabe nebenbei mit.

Auch die Zuständigkeiten der Behörden variieren unter den Bundesländern stark. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein stehen die Arbeitsschutzbehörden in der Verantwortung, in Thüringen und Sachsen-Anhalt die Landesämter für Verbraucherschutz und in Bayern und Niedersachsen die Gewerbeaufsichtsämter.

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Eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Ende Januar ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland vorwiegend oder ausschließlich im Homeoffice arbeiteten. Der Anteil an Menschen, die im Homeoffice arbeiten, ist von 14 Prozent im November vergangenen Jahres auf 24 Prozent im Januar dieses Jahres gestiegen. Ein Ergebnis der Homeoffice-Verordnung?

FDP-Politiker Vogel sieht in Homeoffice-Verordnung „eher eine PR-Nummer“

„Das sind gute Nachrichten”, sagt Johannes Vogel, Sprecher für Arbeits- und Sozialpolitik der FDP, im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ob das aber mit der Homeoffice-Verordnung zu tun hat, kann man nicht sagen. Die Politik geht ihre wahre Aufgabe immer noch nicht an.” Er fordert eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und einen neuen Rechtsrahmen.

Die Regelungen hätten schon lange vor Corona geändert werden müssen, so Vogel. In der Homeoffice-Verordnung sieht er „eher eine PR-Nummer”. Die Hans-Böckler-Stiftung hingegen stellte in ihrer Umfrage fest, dass bei rund einem Drittel der Befragten die Corona-Arbeitsschutzverordnung der Grund für den Wechsel ins Homeoffice war. Viele Arbeitgeber ermöglichten erst nach Inkrafttreten zum ersten Mal Homeoffice.

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Die Erfahrung zeige, dass Unternehmen erst reagieren, wenn sie zu etwas verpflichtet werden, sagt Beate Müller-Gemmeke, Fraktionssprecherin der Grünen für Arbeitnehmerrechte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Mitte Januar hatte Müller-Gemmeke im Bundestag mit Fraktionskolleginnen einen Antrag auf den Erlass einer Homeoffice-Verordnung eingebracht.

Das Homeoffice sei „eine einfache Möglichkeit, die Zahlen zu reduzieren”, sagt sie. Die jetzt geltende Verordnung hält sie darum für den richtigen Schritt. Müller-Gemmeke fordert, dass die Verordnung verlängert wird. „Das ist für die Arbeitgeber wichtig, die sich jetzt noch sträuben und an der Präsenzkultur festhalten. Manche sitzen die Verordnung jetzt aus. Sie muss aber eine Langfristgeschichte werden”, so die Grünen-Politikerin.

Homeoffice: die Bundesländer im Überblick

In Baden-Württemberg sollen in den kommenden Wochen rund 1500 Unternehmen zur Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung befragt werden, zunächst telefonisch. Das teilt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit. „Sofern Zweifel an der Einhaltung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung bestehen, erfolgen in einem weiteren Schritt Besichtigungen in den Betrieben”, heißt es weiter.

In Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter für die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verantwortlich. Wie viele Beschwerden und Kontrollen es mit Bezug zu der Verordnung gibt, wird nicht separat erfasst. Das teilt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf Anfrage mit. Es sei festzustellen, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung durchweg gut angenommen werde.

In Berlin kontrolliert das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) die Einhaltung der Corona-Maßnahmen. Und das bereits vor der Einführung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Über 1000 Betriebe wurden bisher kontrolliert. „In den meisten Fällen werden die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zufriedenstellend umgesetzt”, teilt das Lagetsi mit. Bei der Telefonhotline der Behörde sind bislang rund 90 Anrufe eingegangen, darunter auch Beschwerden.

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In Hamburg hat das Amt für Arbeitsschutz in 271 Betrieben die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. Etwa 6 Prozent der besichtigten Betriebe müssen angesichts der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung nachbessern. Bei rund 30 Prozent der Betriebe geht es um andere Schutzmaßnahmen, die besser umgesetzt werden müssen. Häufigste Kritik: die mangelnde Kommunikation der Arbeitgeber mit den Beschäftigten über die Maßnahmen.

Bis zum 15. März soll in 1000 Betrieben in Hessen überprüft werden, „ob zwingende betriebliche Gründe, die dem Homeoffice entgegenstehen, vom Arbeitgeber nachvollziehbar und plausibel dargestellt werden”, so das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Zahlen zu Verstößen gegen die Verordnung liegen noch nicht vor. Für die Überwachung der Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung stehe kein zusätzliches Personal zur Verfügung, teilt das Ministerium mit.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden zwischen dem 22. Januar und dem 12. Februar mindestens 35 Betriebe zu Corona-Maßnahmen beraten. Das teilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales mit. Teil dieser Beratungen waren auch die Bearbeitung von Beschwerden und das Aufsetzen von Mängelschreiben. Im Jahr 2020 gingen nach Angaben des Ministeriums 80 Beschwerden von Beschäftigten zur Umsetzung der Corona-Maßnahmen im Betrieb ein. Für 2021 liegen die Zahlen noch nicht vor.

In Niedersachsen sind die Gewerbeaufsichtsämter für die Kontrolle der Corona-Arbeitsschutzverordnung zuständig. Bisher wurden 135 Kontrollen durchgeführt und zehn Verstöße festgestellt. Die Überwachung der Arbeitsschutzverordnung nehmen die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen zusätzlich zu ihren normalen Aufgaben wahr.

In Nordrhein-Westfalen sind rund 200 Beamte eingesetzt, um zusätzliche Kontrollen durchzuführen. „Neben anlassbezogen Kontrollen zum Beispiel aufgrund von vorliegenden Beschwerden und Anfragen werden landesweite Schwerpunktbranchen festgelegt, in denen auch ohne Anlass stichprobenartig Kontrollen durchgeführt werden“, erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Zwischen dem 19. und 28. Januar sind in der Arbeitsschutzverwaltung rund 170 Beschwerden eingegangen. Dazu kamen Anfragen per Telefon oder Twitter. Beschäftigte können sich an das Arbeitsschutztelefon NRW wenden oder online ein Beschwerdeformular ausfüllen.

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In Rheinland-Pfalz gehen die Beamten Beschwerden nach und kontrollieren die Einhaltung der Corona-Maßnahmen stichprobenartig, so das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beschäftigte beschweren sich bei der Arbeitsschutzbehörde meist über mangelnden Schutz am Arbeitsplatz und Konflikte mit dem Arbeitgeber, ob der Arbeitsplatz zu Hause für homeofficetauglich sei. Konkrete Zahlen werden nicht erfasst.

Am 22. Januar wurde im Saarland eine Task-Force gegründet, die sich um die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung kümmert. Sie reagieren auf Beschwerden, führen aber auch Stichproben durch. Bislang wurden 29 Betriebe kontrolliert und in 14 davon Mängel festgestellt. Bei den Verstößen ging es um fehlende Begründungen, warum Homeoffice nicht möglich ist, zu wenig Abstand am Arbeitsplatz und die unzureichende Bereitstellung von FFP2-Masken. Die meisten Anfragen und Beschwerden kommen von Arbeitnehmerseite, weniger von den Arbeitgebern, teilt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit.

Seit Mai vergangenen Jahres sind nach Angaben der Sächsischen Staatskanzlei in Sachsen über 900 Betriebe besichtigt worden. Dabei wurden 1200 Mängel festgestellt. Diese konnten „im Regelfall zeitnah durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abgestellt werden”. In 180 Fällen war eine „schriftliche Einwirkung erforderlich, in zehn Fällen mussten die erforderlichen Maßnahmen angeordnet werden”. Die Behörde führte fast 370 Beratungen mit Arbeitgebern durch. Zum Thema Homeoffice hat die Arbeitsschutzbehörde bisher 25 Beschwerden bearbeitet. 58 Unternehmen mussten über die Einhaltung der Corona-Maßnahmen Bericht erstatten, in 82 Fällen hat die Behörde beraten, in 28 Betrieben wurden vor Ort Kontrollen durchgeführt.

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt hat bereits vor der Arbeitsschutzverordnungen Unternehmen zu Corona beraten, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Die neue Verordnung gebe „den rechtlichen Rahmen nun allerdings verbindlich vor und erleichtert die Eingriffsmöglichkeit für das Aufsichtspersonal bei möglicherweise festgestellten Defiziten”. Zwischen dem 28. Januar und dem 8. Februar wurden rund 130 „Außendienste” durchgeführt. Darunter fällt auch die Kontrolle von Betrieben. „Noch zeichnet sich bei den Kontrollen kein klarer Mängelschwerpunkt ab. Der überwiegende Teil der Unternehmen ist bestrebt, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen”, so die Behörde.

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Seit dem 28. Januar sind bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde der Unfallkasse Nord (Stauk) in Schleswig-Holstein rund 160 Anfragen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung eingegangen. Rund 50 Vorgänge bearbeitet die Stauk aktuell. Zu Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten kam es bislang nicht. Ein zentrales Thema – bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern – ist die Frage, welche Tätigkeiten auch im Homeoffice erledigt werden könnten und für welche Beschäftigte zwingend im Betrieb sein müssen.

Rund 90 Kontrollen vor Ort in Betrieben in Thüringen hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in diesem Jahr bisher durchgeführt. Dabei sind neun Fälle aufgefallen, in denen die Tätigkeit mit Homeoffice vereinbar wäre, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber kein solches Angebot gemacht hat. Zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kam es in Thüringen aber bisher nicht. „Das Nichtangebot von Homeoffice stellt gemäß Corona-Arbeitsschutzverordnung keinen Bußgeldtatbestand dar”, teilt das Landesamt mit.

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