Wie sich Polens Regierung die Justiz gefügig macht

Protest für die Richter: Anhänger der Opposition demonstrieren vor dem Präsidentenpalast in Warschau gegen die Justizreform.

Protest für die Richter: Anhänger der Opposition demonstrieren vor dem Präsidentenpalast in Warschau gegen die Justizreform.

Warschau/Hannover. Małgorzata Gersdorf kennt politische Umwälzungen. Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs in Polen war früher Aktivistin der polnischen Demokratiebewegung Solidarnosc. Heute muss sie wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen kämpfen – und klingt schon fast verzweifelt angesichts der Regierungspläne, die Richter in Polen unter die Kontrolle der Regierung zu bringen.

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„Die Justiz ist die schwächste der drei Gewalten. Richter haben weder Streitkräfte noch von ihnen kontrollierte Medien oder eigene Parteigänger“, sagte die 64-Jährige gerade in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Zuvor hatte sie bereits ihre polnischen Richterkollegen aufgefordert, für den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz zu kämpfen – und dabei auch zu Opfern „bis hin zur Entlassung“ bereit zu sein.

Entlassungen von unliebsamen Richtern

Eben jene Entlassungen könnten den der Regierung unliebsamen Richtern tatsächlich schon sehr bald drohen. Schon seit dem Wahlsieg der nationalkonservativen Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) unter dem mächtigen Parteichef Jarosław Kaczyński 2015 arbeitet die Regierung daran, die Justiz unter Kontrolle zu bringen. Im Dezember 2015 ernannte Präsident Andrzej Duda, ein Gefolgsmann Kaczyńskis, drei neue Verfassungsrichter – und zwar in einem Verfahren, dass das Verfassungstribunal selbst und auch die EU-Kommission als verfassungswidrig bewertet. Drei bereits zuvor rechtmäßig gewählte Richter, die Kaczyński nicht passten, wurden von Präsident Duda nie vereidigt. Das war allerdings nur der Anfang. Zur Zeit geht es vor allem um drei Gesetze, die die Justiz unter Regierungskontrolle stellen sollen.

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Gesetz eins: Ablösung der Gerichtspräsidenten

In einem ersten Gesetz, das vom Parlament bereits beschlossen ist und noch von Präsident Duda unterschrieben werden muss, bekommt Justizminister Zbigniew Ziobro die Macht, die Gerichtspräsidenten aller Instanzen eigenmächtig abzulösen.

Gesetz 2: Das Ende der unabhängigen Landesjustizräte

Ein weiteres Gesetz zielt auf die Ernennung von Richtern. Die werden bisher vom Landesjustizrat vorgeschlagen. Der Rat ist ein Verfassungsorgan, ihre Mitglieder werden bisher von der Standesorganisation entsandt. Die Regierung unter Ministerpräsidentin Beata Szydło will das ändern. Obwohl die Verfassung ihnen eine vierjährige Amtszeit garantiert, sollen alle Ratsmitglieder entlassen werden. Die Nachfolger werden nicht mehr durch ein Richtergremium, sondern das von der PiS-Partei dominierte Parlament bestimmt. Präsident Duda drohte am Mittwoch mit großer Geste damit, das Gesetz nur zu unterschreiben, wenn nicht nur die absolute Mehrheit, sondern sogar drei Fünftel der Parlamentarier die Richterratsmitglieder bestimmen muss. Das erhöhte zwar die Hürden, das Verfassungsproblem würde damit allerdings auch nicht gelöst.

Gesetz 3: Eingriffe beim Obersten Gerichtshof

Am Donnerstag nun griff Kaczyński auch nach dem Obersten Gerichtshof. In einer wüsten Parlamentssitzung hat das Unterhaus ein Gesetz verabschiedet, nach der fast alle obersten Richter in den Ruhestand geschickt werden sollen. Die neuen Richter soll ebenfalls das Parlament benennen. Damit bekäme die Regierungspartei die personelle Kontrolle über die oberste Instanz des Rechtswesens. Gleichzeitig entscheidet der Oberste Gerichtshof in Polen auch über Wahlbeschwerden. Kaczyński bekäme somit indirekt die Macht, Wahlen anzufechten, oder Anfechtungen anderer abzuschmettern.

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Hoffen auf Brüssel

Eigentlich wäre es an den Verfassungsrichtern, die Gesetze zu stoppen, die die Gewaltenteilung aufgeben und die Justiz der Politik unterstellen. Doch das Verfassungstribunal hat seit der verfassungswidrigen Richterbenennung 2015 arg an Glaubwürdigkeit verloren.

Deshalb hoffen manche Oppositionelle und Richter in den Polen nun auf Brüssel. In der EU-Kommission wird längst über die sogenannte „nukleare Option“ diskutiert, um Warschau zur Vernunft zu bringen. Mit Artikel 7 des EU-Vertrags soll sichergestellt werden, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten an Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Er ermöglicht bei „schwerwiegender und anhaltender Verletzung“ der Werte eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Die EU-Staaten ohne Polen müssten die Verletzung einstimmig feststellen. Ungarns Präsident Viktor Orbán hat bereits angekündigt, einen derartigen Beschluss nicht mitzutragen.

Von Dirk Schmaler/RND

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