Amal Clooney würdigt deutsches Gerichtsurteil gegen Ex-IS-Mitglied

Für Medienfreiheit: Amal Clooney bei einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats.

Für Medienfreiheit: Amal Clooney bei einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats.

Berlin. Die prominente Menschenrechtsanwältin Amal Clooney und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad haben ein Hamburger Gericht für dessen Urteil gegen ein früheres Mitglied der Terrorgruppe Islamischer Staat gelobt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte die 37-Jährige vergangene Woche wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Hintergrund war die Beteiligung der Angeklagten an der Versklavung von zwei Jesidinnen.

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„Meilenstein im Kampf um Gerechtigkeit“

Clooney nannte die Verurteilung der Deutsch-Tunesierin Omaima A. einen „Meilenstein im Kampf um Gerechtigkeit“ für Überlebende der IS-Gräueltaten. A., Witwe des Rappers und späteren IS-Mitglieds Denis Cuspert, kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Ein früheres Urteil von dreieinhalb Jahren Haft vom Oktober 2020 desselben Gerichts wurde in das jüngste Urteil einbezogen. Dabei ging es um die Versklavung einer jesidischen Jugendlichen.

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Clooney, die eines der jesidischen Opfer gemeinsam mit zwei deutschen Anwältinnen vertrat, erklärte, das Urteil wäre „ohne den unglaublichen Mut jesidischer Überlebender und den Einsatz deutscher Staatsanwälte“, IS-Mitglieder zur Rechenschaft zu ziehen, nicht zustande gekommen.

Murad, selbst eine Überlebende von IS-Gräueln, sagte, sie lobe die deutsche Justiz für die Verurteilung von Omaima A. Deutschland habe den Prozess begonnen, „aber wann werden andere Nationen folgen?“

RND/AP

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