Hohe Geldstrafe für Ex-„GZSZ“-Star Mustafa Alin

Mustafa Alin beim Prozess in Hannover.

Mustafa Alin beim Prozess in Hannover.

Durch seine Rolle des Mesut Yildiz in der RTL-Soap „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“, in der er von 2011 bis 2017 zu sehen war, wurde Schauspieler Mustafa Alin bekannt. Doch seit Beginn der Corona-Pandemie fiel der 44-Jährige vor allem durch das Verbreiten von Verschwörungstheorien auf, diverse Straftaten wurden ihm in diesem Zusammenhang zur Last gelegt. Am Donnerstag musste sich Alin jetzt vor dem Amtsgericht Hannover verantworten.

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Am Ende der Verhandlung stand eine Geldstrafe von 10.800 Euro, das entspricht 180 Tagessätzen. Gegenüber der Zeitung „Neue Presse“ (NP) sagte Alins Anwalt Frank Hannig: „Mein Mandant räumt die Anklagevorwürfe vollumfänglich ein. Weitere Erklärungen wird es nicht geben.“

Wie die „NP“ berichtet, verließ Alin um kurz nach 10 Uhr das Gericht als freier Mann. Betreten hatte er den Gerichtssaal Stunden zuvor noch in Handschellen und mit einem Mund-Nasen-Schutz: Weil er der ersten Hauptverhandlung ferngeblieben war, hatte die Richterin in der vergangenen Woche eine sogenannte Ungehorsamshaft verhängt.

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Die Liste der Straftaten, die dem Schauspieler zur Last gelegt wurden, war lang. Unter anderem Beleidigungen und Bedrohungen sowie Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz, weil er eine Frau gegen ihren Willen gefilmt und die Bilder im Internet veröffentlicht haben soll, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Der Schauspieler drang außerdem Ende vergangenen Jahres in eine Klinik in Langenhagen ein, um vermeintliche Corona-Lügen zu dokumentieren. Wegen der Verbreitung von Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurden seine Konten in den sozialen Netzwerken immer wieder gesperrt.

Auch wenn Alin das Gericht am Donnerstag als freier Mann verlassen konnte, gab es eine Warnung seitens der Richterin. Wie die „NP“ berichtet, wandte sich diese in der Anhörung mit den Worten „Ich hoffe, dass Sie mich in Zukunft in Ruhe lassen“ an den Angeklagten. Alin war dem Bericht zufolge schon mehrfach von ihr verurteilt worden. Der Angeklagte soll daraufhin lächelnd zur Richterin gesagt haben: „Ich mag Sie.“ Zu einer Entschuldigung bei den Betroffenen habe sich der 44-Jährige jedoch nicht durchringen können.

RND/liz

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