Missbrauchsvorwürfe: Prinz Andrew darf Dokument geheim halten
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Der britische Prinz Andrew, Herzog von York.
© Quelle: Chris Jackson/PA Wire/dpa
New York. Eine Rechtsvereinbarung von 2008, die den britischen Prinzen Andrew nach Angaben seines Anwalts vor einer Klage wegen sexuellen Missbrauchs schützt, darf geheim bleiben. Der New Yorker Richter Lewis Kaplan traf diese Entscheidung am Mittwoch, nachdem der Anwalt des Prinzen einen Tag zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Anwalt Andrew Brettler wollte eine Kopie der Vereinbarung bei Gericht einreichen.
Brettler erklärte, weder der Prinz noch die Klägerin Virginia Giuffre behaupteten, dass die Rechtsvereinbarung versiegelt bleiben müsse. Sie hätten aber darum gebeten, dass sie geheim bleibe, weil sie der Schutzverfügung einer Richterin unterliege, die einen Zivilprozess in New York leite. Die Vereinbarung wurde zwischen Giuffre und Jeffrey Epstein geschlossen, der 2019 im Alter von 66 Jahren tot in seiner Zelle aufgefunden wurde, während er in einem Bundesgefängnis auf ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs wartete. Sein Tod wurde als Suizid eingestuft.
Missbrauchsvorwürfe gegen Prinz Andrew
Die Vereinbarung befreie Prinz Andrew und andere Personen von jeglicher Haftung, die sich aus den Ansprüchen der Klägerin ergäben, erklärte Brettler in US-Gerichtsunterlagen. In seiner Verfügung vom Mittwoch stellte Kaplan fest, dass die Nachlassverwalter von Epstein ebenfalls nicht behaupteten, dass die Vereinbarung versiegelt bleiben müsse. Kaplan schien die Parteien zu drängen, die Richterin in dem anderen Fall - Loretta Preska - zu bitten, das Dokument freizugeben. Er erklärte, Preska „könnte einen Antrag auf Genehmigung der Veröffentlichung der Vereinbarung wohlwollend betrachten“. Dies müsse jedoch die Richterin entscheiden.
Giuffre wirft Andrew vor, mit ihr in London geschlafen zu haben, als sie erst 17 Jahre alt war. Epstein habe sie dazu gezwungen. Giuffre hat in den USA Klage wegen sexuellen Missbrauchs gegen Andrew eingereicht, der die Vorwürfe zurückweist.
RND/AP