Muss Menowin Fröhlich nach Trunkenheitsfahrt doch ins Gefängnis?
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Der Sänger Menowin Fröhlich.
© Quelle: Imago/Lumma Foto
Der Sänger Menowin Fröhlich muss sich wegen einer Trunkenheitsfahrt aus dem Jahr 2019 demnächst erneut vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob am Dienstag ein bei einem früheren Prozess verhängtes Urteil auf, berichtete zuerst der Sender RTL. Im vergangenen Jahr war Fröhlich zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Dem Sänger droht jetzt ein Gefängnisaufenthalt.
„Das ging jetzt nicht so toll für mich aus. (…) Es wird jetzt nochmal eine Verhandlung geben, bei der das komplett neu verhandelt wird“, sagte Fröhlich nach dem Gerichtstermin in seiner Instagram-Story. Es sei „schade“, dass das Gericht nicht berücksichtigt habe, dass er bereits seit einem halben Jahr in Behandlung sei. Das sei eine „sehr belastende Situation“, auch mit Blick auf seine weiterlaufende Therapie. Die wolle er aber „weiter durchziehen“.
Der ehemalige „DSDS“-Star kämpft seit Jahren gegen seine Drogensucht, seinen Entzug begleitet der Sender RTL zurzeit in der Doku „Menowin – Mein Dämon und ich“. Fröhlich war in der Vergangenheit mehrfach wegen Körperverletzung und Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt worden. Er saß deshalb auch längere Zeit im Gefängnis.
RND/seb