Streit um Sorgerecht: Oberster Gerichtshof lehnt Berufung von Brad Pitt ab
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ARCHIV - 09.02.2020, USA, Hollywood: US-Schauspieler Brad Pitt nimmt an der Verleihung der Oscar im Dolby Theater teil. Im Sorgerechtsstreit beim einstigen Hollywood-Traumpaar Jolie und Pitt hat ein Richter i Mai 2021 vorerst Pitt zugestimmt. (zu dpa «Streit mit Jolie: Richter weitet Pitts Sorgerecht vorerst aus» vom 26.05.2021) Foto: Prensa Internacional/Zuma Press/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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San Francisco. Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien hat eine Berufung von Schauspieler Brad Pitt gegen ein Urteil im Sorgerechtsstreit mit Angelina Jolie abgelehnt. Damit blieb am Mittwoch (Ortszeit) die Entscheidung eines Berufungsgerichts vom Juni bestehen, mit der der mit dem Fall betraute Privatrichter davon ausgeschlossen werden sollte, weil er ein Geschäftsverhältnis zu Anwälten von Pitt nicht offengelegt habe. Die Verteidigung von Pitt hatte argumentiert, dass Jolie den Richter habe entfernen wollen, um dessen vorläufige Sorgerechtsentscheidung zu verhindern.
Ausgeschlossener Richter hatte Pitt und Jolie geschieden
Die Entscheidung vom Mittwoch ändere „nichts an der außergewöhnlichen Menge an Tatsachenbeweisen“, mit denen der Richter sowie Zeugen „zu ihrer deutlichen Schlussfolgerung darüber gekommen sind, was im besten Interesse der Kinder ist“, ließ Pitt mitteilen.
Der ausgeschlossene Richter John Ouderkirk hatte die Eheschließung von Jolie und Pitt 2014 geleitet. Er wurde damit beauftragt, das Scheidungsverfahren zu leiten. Ouderkirk erklärte das Paar 2019 für geschieden. Die Sorgerechtsentscheidung wurde getrennt behandelt.
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Seit ihrer Scheidung im Jahr 2019 streiten Brad Pitt und Angelina Jolie um das Sorgerecht ihre fünf gemeinsamen Kinder.
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Pitt und Jolie haben fünf gemeinsame Kinder
Beim Sorgerechtsstreit geht es um die fünf minderjährigen Kinder von Jolie und Pitt. Das sind der 17-jährige Pax, die 16-jährige Zahara, die 15-jährige Shiloh und die 13-jährigen Zwillinge Vivienne und Knox.
Jolies Anwalt Robert Olson teilte zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs mit, sie sei „zufrieden, dass das Wohlergehen ihrer Kinder nicht von unethischem Verhalten geleitet werden wird“.
RND/AP