Vorläufige Haftentlassung von R. Kelly: Antrag zum dritten Mal abgelehnt
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R. Kelly ist seit vergangenem Sommer in Chicago in Haft – ihm wird unter anderem sexueller Missbrauch Minderjähriger vorgeworfen.
© Quelle: Antonio Perez/Pool Chicago Tribu
Chicago/New York. Der frühere Pop-Superstar R. Kelly (53) ist auch mit einem dritten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung in der Corona-Pandemie gescheitert. Einen entsprechenden Antrag, den der Musiker über seine Anwälte eingereicht hatte, lehnte eine Richterin in New York ab, wie das Gericht in der Nacht zum Dienstag mitteilte.
Der Musiker habe nicht überzeugend darlegen können, warum er in der Pandemie besonders gefährdet sei, schrieb Richterin Ann Donnelly in der Begründung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Er habe auch nicht die Sorgen entkräften können, dass er eine Bedrohung für die Öffentlichkeit darstelle und ein Fluchtrisiko bestehe.
R. Kelly beteuert seine Unschuld
Der Sänger ("I Believe I Can Fly") ist seit vergangenem Sommer in Chicago in Haft. Dort sowie in New York und Minnesota liegen lange Anklageschriften gegen Kelly vor - unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.
R. Kelly beteuert seine Unschuld und hat bereits mehrfach auf nicht schuldig plädiert. Die Prozesse sind wegen der Corona-Krise zunächst auf den Herbst geschoben werden. In mehreren US-Bundesstaaten sind wegen Corona bereits viele Häftlinge entlassen worden - etwa solche, die nur noch eine sehr geringe Reststrafe abzusitzen hatten.
RND/dpa