Vorwurf der Kinderarbeit: Angelo Kelly legt Rechtsbeschwerde gegen Urteil ein
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Musiker Angelo Kelly fechtet das Urteil des Gerichts an.
© Quelle: imago images/Andreas Gora
Haßfurt. Der Musiker Angelo Kelly erkennt das Urteil für ein Bußgeld nach einem Bühnenauftritt seines jüngsten Sohnes nicht an. Das Amtsgericht Haßfurt bestätigte am Mittwoch, dass Rechtsbeschwerde eingelegt worden sei. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun über das Rechtsmittel entscheiden. Der 39-Jährige wurde am vergangenen Freitag zu einem Bußgeld in Höhe von 3000 Euro verurteilt, weil der Auftritt seines Sohns William gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen habe.
Der Musiker und sein Rechtsanwalt hatten schon nach der Urteilsverkündung angekündigt, gegen den Beschluss vorgehen zu wollen. „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte“, schrieb Angelo Kelly auf Facebook. „Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten!“
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„Wir halten das Urteil rechtlich für falsch“, sagte sein Anwalt. „Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine ‚Beschäftigung‘ darstellen soll.“
Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung des bayerischen Bezirks Unterfranken einen Bußgeldbescheid - zunächst in Höhe von 5000 Euro - erhalten. Der Grund: Im Sommer 2019 hatte sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzerts auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken nach 17 Uhr auf der Bühne gestanden. Das Gewerbeamt sei dem Richter zufolge seiner Pflicht nachgegangen und habe nicht unverhältnismäßig gehandelt.
RND/dpa