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2G-Regel in Hotels und Seilbahnen: Was heißt das für den Skiurlaub in Österreich?

Eine Gondel der Seilbahn am Ifen fährt bei Hirschegg (Österreich) über dem im Tal liegenden Nebel. In Seilbahnen gilt für die Skisaison in Österreich die 2G-Regel.

Eine Gondel der Seilbahn am Ifen fährt bei Hirschegg (Österreich) über dem im Tal liegenden Nebel. In Seilbahnen gilt für die Skisaison in Österreich die 2G-Regel.

Die Corona-Lage in Österreich hat sich verschärft, die Infektionsraten sind deutlich gestiegen: Am 8. November liegt die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit bei 585,0 – das ist deutlich höher als derzeit in Deutschland. Alle österreichischen Bundesländer sind wieder als rote Zonen mit hohem oder höchstem Risiko ausgewiesen.

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Österreich gilt (noch) nicht als Hochrisikogebiet

Deutschland hat das Nachbarland bislang nicht wieder als Hochrisikogebiet eingestuft – doch das könnte sich angesichts der Entwicklungen ändern. Haslauer erwartete laut einem Bericht von „Puls 24″ eine Reisewarnung aus Deutschland. Das wiederum würde verschärfte Reiseregeln nach sich ziehen, die nicht Geimpfte und nicht Genesene treffen würden.

Diese Menschen müssten nach der Rückkehr in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Allerdings ist ein Urlaub in Österreich de facto ohnehin nur noch für Menschen möglich, die einen Nachweis über eine Corona-Impfung oder Genesung haben. Denn ab dem 8. November gelten deutlich verschärfte Regeln.

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Österreich: Hier gilt ab sofort die 2G-Regel:

  • Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und ähnliche)
  • Gastronomieeinrichtungen (Restaurants, Cafés, Clubs, Bars und Discos)
  • Freizeit- und Sportbetriebe
  • Kultureinrichtungen
  • Seilbahnen
  • Körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur)
  • Veranstaltungen ab 25 Personen

Ein Corona-Test – sei es ein PCR- oder ein Antigentest – ist grundsätzlich nicht mehr ausreichend, um beispielsweise in einem Hotel übernachten, Restaurant essen oder mit einer Seilbahn fahren zu können. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist von vier Wochen bis zum 6. Dezember: In diesem Zeitraum gilt die Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis. Wichtig auch: Das Impfzertifikat ist nur noch neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung gültig. Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Hier gilt eine Übergangsfrist von drei Wochen.

Was gilt für den Skiurlaub mit Kindern?

Kinder bis zwölf Jahre sind derzeit von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. Diese Regelung soll auch künftig gelten. Für Minderjährige ab zwölf Jahren wird derzeit an einer Regelung gearbeitet.

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„Die Tourismusbranche ist auf die Umsetzung sehr gut vorbereitet“, sagt Lisa Weddig, Geschäftsführerin der Österreich Werbung. Und weiter: „Klar ist: Wer geimpft ist, wird auch weiterhin kaum Einschränkungen spüren. Das gilt selbstverständlich auch für den Tourismus und unsere Wintergäste aus dem Ausland.“ Unter diesen scheint die Impfquote recht hoch zu sein, zumindest lässt das eine Umfrage der Österreich Werbung im September vermuten: Demnach liege die Impfquote bei jenen Urlauberinnen und Urlaubern, die sich für einen Winterurlaub in Österreich interessieren, bei um oder über 80 Prozent.

Was erwartet Ski­urlaubende in Schweiz, Frankreich und Deutschland?

In der Schweiz ist eine Nachweispflicht im Sinne der 3G-Regelung auf den Pisten und in Hotels vorerst nicht angedacht. Die Betreiber sollen allerdings selbst strengere Regeln einführen können. Daher sollten sich Urlaubende immer vor ihrem Skiurlaub über die Bestimmungen vor Ort informieren. Außerdem ist in Innenräumen, zum Beispiel beim Après-Ski, weiterhin ein 3G-Nachweis nötig. In allen geschlossenen Bahnanlagen und Liften besteht zudem eine Maskenpflicht.

In Deutschland starten die Skigebiete, Stand jetzt, mit der 3G-Regel in die kommende Skisaison. Seilbahnbetriebe dürfen Geimpfte, Getestete oder Genesene transportieren. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis sechs Jahren. Außerdem gelten in allen Liften eine Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Als erstes Skigebiet wird am 19. November die Zugspitze öffnen, gefolgt vom Skigebiet Garmisch-Classic am 11. Dezember.

Auch in Italien soll in den Seilbahnen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gelten. In Frankreich wurden noch keine konkreten Corona-Regeln für die kommende Skisaison kommuniziert. Lediglich die Maskenpflicht in den Skiliften steht fest.

RND/gei

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