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News zu Flug & Zug

Air Defender 2023: Ist mein Flug betroffen?

Soldaten schauen sich kurz vor Beginn der multinationalen Großübung Air Defender 2023 auf dem Stützpunkt des Taktischen Luftwaffengeschwader 51 in Jagel einen Kampfjet an.

Über Deutschland trainieren 25 Nationen die größte Flugübung der Nato – das hat auch Auswirkungen auf die zivile Luftfahrt.

Die Nato führt im Sommer ein großes Kampfjetmanöver über Deutschland durch. Bei der Übung namens Air Defender 2023 trainieren mehr als 200 Flugzeuge aus 25 Nationen von Montag, 12. Juni, bis Freitag, 23. Juni, verschiedene Kriegsoperationen. Ein so großes Luftoperationstraining hat es in der fast 75-jährigen Geschichte der Nato noch nie gegeben. Es hat auch Auswirkungen auf den Reiseverkehr.

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Während des Manövers werden große Lufträume zeitweise für den zivilen Flugverkehr gesperrt. Die deutsche Flugsicherung (DFS) hatte vorab mitteilt, dass Urlauberinnen und Urlauber deswegen mit Verspätungen von Flügen und verlängerten Flugzeiten rechnen müssten. Die Europäische Flugsicherungsorganisation Eurocontrol hatte in einer Prognose für Air Defender mit täglichen Verspätungen von rund 55.000 Minuten gerechnet.

Doch am Ende der ersten Woche des Manövers zieht die DFS eine positive Bilanz. Die ersten Tage seien „ohne nennenswerte Störungen“ verlaufen. In der ersten Übungswoche hätten die durch Air Defender verursachten Verspätungen rund 22.000 Minuten am Tag betragen – das sei weniger als an Sommertagen mit Gewittern, an denen sich Verspätungen im deutschen Luftraum auf bis zu 50.000 Minuten summierten. Auch

Nato-Übung: Wo drohen Flugprobleme in Deutschland?

Am Wochenende vom 17. bis 18. Juni finden keine Übungsflüge statt. Nur unter der Woche werden nach Angaben der Bundeswehr mehrere Luftübungsräume zeitweise gesperrt: „Nach aktuellen Planungen der Luftwaffe wird der Übungsraum Ost zwischen 10 und 14, der Übungsraum Süd zwischen 13 und 17 und der nördliche Übungsraum zwischen 16 und 20 Uhr für die militärische Nutzung zeitweise reserviert sein“, heißt es auf der Website der Bundeswehr.

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Der Übungsluftraum Nord betrifft große Teile von Schleswig-Holstein, Nord- und Westniedersachsen, NRWs Norden und Teile der Nordsee. Der Übungsluftraum Süd umfasst die Gebiete Saarland, den Süden von Rheinland-Pfalz sowie Teile von Baden-Württemberg und Bayern. Der Übungsluftraum Ost erstreckt sich auf Teile der Ostsee, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen.

Konkret starten die Militärflugzeuge nach Angaben der Bundeswehr von den Standorten Jagel/Hohn (Schleswig-Holstein), Wunstorf (Niedersachsen), Lechfeld (Bayern), Spangdahlem (Rheinland-Pfalz), Volkel (Niederlande) und Cáslav (Tschechische Republik).

Diese Flüge sind betroffen

Von den Auswirkungen des Manövers betroffen sind mehrere Flüge von Tuifly. Wie der Ferienflieger auf seiner Website mitteilt, werden im Zeitraum der Militärübung mehrere Flüge statt in Frankfurt am Main in Paderborn starten und landen. Zwischen dem Flughafen Frankfurt und dem Flughafen Paderborn soll ein Bustransfer eingerichtet werden.

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Folgende Abflüge sind nach Angaben von Tuifly betroffen:

  • 13. Juni: X3 2128, 5.30 Uhr nach Palma de Mallorca
  • 13. Juni: X3 4262, 4.45 Uhr nach Rhodos
  • 14. Juni: X3 2128, 5.30 Uhr nach Palma de Mallorca
  • 14. Juni: X3 2812, 4.45 Uhr nach Faro
  • 14. Juni: X3 4262, 5.00 Uhr nach Rhodos
  • 15. Juni: X3 2128, 5.30 Uhr nach Palma de Mallorca
  • 16. Juni: X3 4608, 5.00 Uhr nach Kalamata
  • 20. Juni: X3 2128, 5.30 Uhr nach Palma de Mallorca
  • 20. Juni: X3 4262, 4.45 Uhr nach Rhodos
  • 21. Juni: X3 2128, 5.30 Uhr nach Palma de Mallorca
  • 21. Juni: X3 2812, 4.45 Uhr nach Faro
  • 21. Juni: X3 4262, 5.00 Uhr nach Rhodos
  • 22. Juni: X3 2128, 5.30 Uhr nach Palma de Mallorca
  • 22. Juni: X3 4202, 5.00 Uhr nach Heraklion

Folgende Ankünfte sind nach Angaben von Tuifly betroffen:

  • 12. Juni: X3 2139, 17.20 Uhr von Fuerteventura
  • 12. Juni: X3 2259, 22.30 Uhr von Gran Canaria
  • 13. Juni: X3 2807, 17.30 Uhr von Funchal
  • 13. Juni: X3 6103, 18.40 Uhr von Hurghada
  • 13. Juni: X3 6757, 18.25 Uhr von Marsa Alam
  • 14. Juni: X3 2139, 17.25 Uhr von Fuerteventura
  • 14. Juni: X3 2143, 17.05 Uhr von Teneriffa Süd
  • 15. Juni: X3 2143, 17.05 Uhr von Teneriffa Süd
  • 15. Juni: X3 2259, 16.55 Uhr von Gran Canaria
  • 19. Juni: X3 2139, 17.20 Uhr von Fuerteventura
  • 19. Juni: X3 2259, 16.55 Uhr von Gran Canaria
  • 20. Juni: X3 2807, 17.30 Uhr nach Funchal
  • 20. Juni: X3 6103, 18.40 Uhr nach Hurghada
  • 20. Juni: X3 6757, 18.25 Uhr nach Marsa Alam
  • 21. Juni: X3 2139, 17.25 Uhr nach Fuerteventura
  • 21. Juni: X3 2143, 17.05 Uhr nach Teneriffa Süd

Easyjet, Condor und Lufthansa berichten gegenüber dem reisereporter bislang nur von geringen Beeinträchtigungen. Bei Easyjet sei der Flugbetrieb bislang zu großen Teilen wie geplant abgelaufen, so ein Sprecher der Airline. Größere Verspätungen hätten durch eigene Maßnahmen abgemildert werden können.

Auch Condor teilt mit, dass es bislang nicht zu größeren Beeinträchtigungen im Flugbetrieb durch Air Defender gekommen sei. Die Lufthansa verweist auf Nachfrage an BDL und DFS.

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Welche Rechte haben Reisende bei Verspätungen und Flugausfällen?

Doch welche Rechte haben Reisende im Fall von durch die Übung bedingten Flugausfällen und Verspätungen?

Wir haben dazu den Reiserechtsanwalt Paul Degott gefragt: „Der Reiseveranstalter hat den Reisenden grundsätzlich ungefragt über alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Umstände zu informieren. Hierzu gehören auch etwaige Beeinträchtigungen wie durch die Nato-Luftübung“, erklärt der Experte.

Verletzt der Reiseveranstalter diese Informationspflicht, dann führe dies zu Minderungsansprüchen, gegebenenfalls auch zu Schadensersatzzahlungen, so Degott auf Anfrage des reisereporters. Schließlich wird Reisenden so die Chance genommen, bei massiven Einschränkungen kostenlos von der Reise zurückzutreten.

Flug verspätet oder annulliert: So erfahren Reisende davon

Doch wie genau erfahre ich von einer Flugverspätung? Diese Frage stellen sich viele Flugreisende, deren Urlaub kurz bevorsteht. Die Antwort: Wichtige Updates verschicken die Airlines in der Regel per E-Mail.

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Um sicher zu gehen, dass dein Flug pünktlich startet, solltest du zusätzlich deinen Flugstatus regelmäßig überprüfen. In deinem Kundenkonto findest du alle wichtigen Informationen.

Wer hilft bei Flugverspätungen?

Wird dir mitgeteilt, dass dein Flug tatsächlich ausfällt oder verspätet ist, solltest du dich direkt an dein Reisebüro, deinen Reiseveranstalter oder die zuständige Fluggesellschaft wenden. Alle wichtigen Kundenhotlines der Airlines findest du in diesem Artikel.

Müssen Airlines eine Entschädigung zahlen?

Wenn keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern direkt bei der Airline, stehen die Chancen auf eine Entschädigungszahlung generell schlecht. Denn im Falle der Nato-Übung sind die Fluggesellschaften nicht für die Verspätungen und Ausfälle verantwortlich – es handelt sich um einen außergewöhnlichen Umstand, auf den die Airlines keinen Einfluss haben.

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Diese Rechte stehen allen Reisenden zu

Aber auch wenn eine Entschädigungszahlung ausbleibt: Wird dein Flug gestrichen, hast du das Recht auf eine Ersatzbeförderung. Eine Weiterreise mit der Bahn ist in diesem Fall ebenfalls möglich.

Die Airline bietet dir keinen Ersatzflug an? Dann kannst du selbst eine passende Verbindung buchen und dir die Kosten später von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Findet dein Alternativflug erst am nächsten Tag statt, muss die Fluggesellschaft eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft organisieren.

Du willst bei einer Annullierung von der Reise zurücktreten? Dann werden dir die Kosten für dein Ticket vollständig zurückgezahlt.

In dem Fall, dass dein Flug nicht ausfällt, aber mehr als zwei Stunden verspätet ist, hast du Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Auch zwei Telefonate und das Verschicken von zwei E‑Mails muss dir ermöglicht werden.

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Koffer weg: Das können Reisende jetzt tun

Für Flugreisende ist es der absolute Albtraum: Man landet am Zielflughafen, aber das Gepäck ist verschwunden! In diesem Fall solltest du dich umgehend zum Gepäckschalter begeben und den Verlust melden. Anschließend erhältst du eine Bescheinigung, die du unbedingt aufbewahren solltest. Alle Tipps und Infos bei einem Gepäckverlust haben wir dir in einem Extraartikel aufgeschrieben.

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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