Welche Corona-Regeln gelten in Europas Urlaubsländern überhaupt noch?
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Einige Urlaubsziele verlangen weiterhin einen 3G-Nachweis bei der Einreise.
© Quelle: imago images/Political-Moments
Niederlande, Dänemark, Schweden, Schweiz – das sind nur einige Länder, die alle Corona-Maßnahmen aufgehoben haben. Dort gelten weder eine Maskenpflicht, noch Corona-Einreiseregeln. Doch einige beliebte Urlaubsziele wollen ein Mindestmaß an Sicherheitsmaßnahmen noch nicht aufgeben. Sie lockern schrittweise oder setzen bis auf Weiteres zumindest bei der Ankunft auf 3G. Hier ein Überblick.
Portugal
Portugal hat die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben, allerdings besteht sie weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab zehn Jahren. Die Onlineanmeldung vor Einreise ist auf dem Festland nicht mehr notwendig, für Madeira und die Azoren muss weiterhin eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Einreisende ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder einen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Madeira: Die Corona-Regeln der portugiesischen Insel weichen von denen auf dem Festland ab. So gilt weiterhin eine Maskenpflicht allen geschlossenen Räumen. In Restaurants, Bars, Diskotheken und Kultureinrichtungen besteht 3G. Bei der Einreise muss nur eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Malta
Auch Malta lockert die Corona-Regeln stark, hält aber an einigen fest. So müssen Menschen seit dem 2. Mai keine Masken mehr in Geschäften, Büros und öffentlichen Gebäuden tragen und Reisende müssen kein Einreiseformular mehr ausfüllen. Doch die Maskenpflicht auf Flügen nach Malta bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie die 3G-Regel zur Einreise.
Spanien
In Spanien sind fast alle Corona-Regeln Geschichte – seit dem 19. April zum Großteil auch die Maskenpflicht. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zudem bleibt auf den Balearen ein Rauchverbot in den Außenbereichen der Gastronomie sowie eine Abstandsregelung im Freien von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen bestehen. Außerdem gilt 3G für die Einreise. Es ist keine Onlineanmeldung vor Anreise durch Vorweisen eines EU-Impfzertifikats notwendig. Ungeimpfte müssen eine Genesung oder einen PCR-Test (48 Stunden) oder Antigentest (24 Stunden) vorlegen.
Griechenland
Zum 1. Mai ist die generelle Nachweispflicht entfallen, auch bei der Einreise gelten keine Beschränkungen mehr. Die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt noch voraussichtlich bis zum 1. Juni.
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So schön ist der Ort und die Insel Folegandros in Griechenland. Für die Einreise gilt weiterhin 3G.
Italien
Ein 3G-Nachweis muss bei der Ankunft vorgelegt werden. Dabei ist ein Impf- oder Genesenennachweis nur sechs Monate gültig. Wer diesen Zeitrahmen ohne Booster-Impfung überschreitet, benötigt zusätzlich einen negativen Corona-Test. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Schnelltest nicht älter als 48 Stunden.
Die 3G-Regel im Innenbereich von Restaurants, Cafés, Diskotheken sowie im Fern- und überregionalen Verkehr ist jedoch zum 1. Mai entfallen. FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und ein Mindestabstand von einem Meter sind aber weiter vorgeschrieben.
Frankreich
Die meisten Corona-Regen wurden aufgehoben, eine Maskenpflicht gibt es allerdings noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch der 3G-Nachweis wurde im öffentlichen Leben abgeschafft, gilt aber weiterhin bei der Einreise. Geimpfte müssen einen gültigen Impfnachweis vorlegen. Wer nicht geimpft ist, benötigt einen Genesenennachweis oder negativen Corona-Test. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigenschnelltest 48 Stunden.
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Panorama von Paris in Frankreich mit Eiffelturm und Champs-Élysées. Für die Einreise nach Frankreich wird ein 3G-Nachweis benötigt.
Türkei
Überall muss ein Mindestabstand von drei Schritten zu anderen Personen eingehalten werden. Es besteht eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Die Maskenpflicht in Innenräumen wurde am 26. April 2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Bei Ankunft müssen Reisende einen 3G-Nachweis erbringen. Sie müssen entweder vollständig geimpft, genesen – ein Genesenennachweis ist 180 Tage gültig – oder getestet sein. Ein PCR-Test ist 72 Stunden gültig, ein Antigentest 48 Stunden.
RND/bv