Ausflüge zu Ostern: Was ist in Deutschland erlaubt – und was verboten?
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Maske auf und los geht’s: Auch beim Osterausflug gelten die Corona-Regelungen.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Ein Tagesausflug gehört bei vielen Familien fest zu den Osternfeiertagen dazu. Einfach den Rucksack schultern und durch die Berge stiefeln, aufs Fahrrad schwingen und mit der Familie eine Runde drehen, oder mit dem Auto an die Küste – theoretisch klingt das nach einer guten Idee. Aber in der Realität gestaltet sich ein Osterausflug im Jahr 2021 komplizierter.
Nicht nur die Corona-Regelungen der 16 Bundesländer gilt es zu beachten. Noch undurchsichtiger wird es, wenn Städte oder Kommunen zusätzlich eigene Verbote erlassen haben. Was also darf man in Deutschland während der Feiertage überhaupt noch unternehmen – und was ist verboten? Wer auf Nummer sicher gehen will, findet auf der Seite der Bundesregierung Links zu den aktuellen Regelungen der Bundesländer. Die wichtigsten Einschränkungen gibt es hier im Überblick.
Sind Tagesausflüge in Deutschland zu Ostern erlaubt?
Grundsätzlich verboten sind Tagesausflüge in Deutschland nicht. Die Bundesregierung sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bitten die Menschen allerdings ausdrücklich darum, möglichst zu Hause zu bleiben und auf nicht notwendige Kontakte sowie auf nicht notwendige Reisen zu verzichten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Wer sich trotzdem dafür entscheidet, muss die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen beachten. Man darf sich mit Angehörigen eines weiteren Haushalts für einen Spaziergang oder eine Fahrradtour verabreden, sofern dabei maximal fünf Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Einige Bundesländer setzen noch strengere Regeln durch: So sind beispielsweise in Hamburg, Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Treffen nur noch mit einer Person des eigenen Haushalts erlaubt – dort tritt dann die sogenannte Notbremse in Kraft. Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben die Kontaktbeschränkungen zu Ostern gelockert: Dort gibt es auch bei höheren Inzidenzwerten keine Verschärfung.
In einigen Orten sind Osterausflüge tabu
Tagestourismus in Richtung Küste oder Harz wollte Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, über die Feiertage nicht verbieten. Allerdings haben bereits einzelne Kommunen den Ausflug zu Ostern untersagt, um Menschenansammlungen zu vermeiden: Der Kreis Cuxhaven hat einzelne Gebiete gesperrt, auch die Gemeinde Butjadingen (Kreis Wesermarsch) reguliert den Tagestourismus. Bis zum 11. April gilt etwa für den Strand in Burhave und den Skulpturenpark zwischen Burhave und Fedderwardesiel ein Betretungsverbot. Die beiden Landkreise Vechta und Diepholz wollen zu Ostern aus Infektionsschutzgründen die Zahl der Tagesgäste am Dümmer reduzieren und schränken die Parkmöglichkeiten an Niedersachsens zweitgrößtem Binnensee ein. Der Dümmer solle an den Ostertagen ausschließlich der Naherholung dienen, also nur von Menschen aus der Region besucht werden.
Andere niedersächsische Kommunen wie Norderney oder Krummhörn verbieten Tagestourismus zwar nicht, fordern die Menschen aber auf, sich von beliebten Ausflugszielen fernzuhalten. „Blievt mit Mors in Huus“ (Plattdeutsch für „Bleibt mit dem Hintern zu Hause“), sagte Frank Baumann, Rathauschef der Gemeinde Krummhörn (Kreis Aurich), zu der der beliebte Küstenort Greetsiel gehört. Einem Ausflug auf die ostfriesischen Inseln Juist, Langeoog und Spiekeroog steht weniger Corona im Weg, sondern der Tidenfahrplan: Zu Ostern sind nach dem ohnehin schon ausgedünnten Corona-Fahrplan noch weniger Fähren im Einsatz, weil die Zeiten nicht passen.
Die Stadt Bremerhaven in Bremen schränkt den Strandbesuch an der Nordsee ebenfalls ein: Nur wer im Kreisgebiet oder in der Stadt Bremerhaven wohnt, darf ans Wasser.
Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt in Schleswig-Holstein, Nikolas Häckel, hat kurz vor Ostern an die Menschen appelliert, zu Hause zu bleiben. Allerdings rechne er trotz des touristischen Beherbergungsverbots mit vermehrten Anreisen an den Ostertagen. Sein Wunsch: „Auch Tagesgäste mögen sich bitte testen – eine Teststation haben wir unmittelbar am Bahnhof Westerland eingerichtet.“
Auch ein Ausflug an die Ostseeküste gestaltet sich aktuell schwierig. Das Land Mecklenburg-Vorpommern lässt Besucher aus anderen Bundesländern nur in Ausnahmefällen einreisen, etwa um die Kernfamilie zu besuchen, zu arbeiten oder zu heiraten. Innerhalb des Landes aber sind Tagesausflüge möglich. Regionale Einreiseverbote in Landkreise oder Gemeinden bestanden zuletzt nicht, auch wenn laut Landesverordnung in Hochinzidenzwerten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 150 Tagesausflüge untersagt werden können. Ein Einreiseverbot für den Landkreis Vorpommern-Greifswald, zu dem auch die Insel Usedom gehört, sei allerdings denkbar, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen hier wieder über 150 steige, sagte Landkreissprecher Achim Froitzheim. Zu Anfang der Woche hatte er in dem Landkreis bei etwa 130 gelegen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim lag er bereits über 170. Dort besteht seit Montagabend zwar eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, nach Angaben des Landkreises gab es allerdings auch dort keine Einreiseverbote.
Am Osterwochenende müssen Besucher an Ausflugszielen in Rheinland-Pfalz ebenfalls mit Sperrungen und verstärkten Polizeikontrollen rechnen. So gilt im pfälzischen Ort Gimmeldingen bereits seit Anfang März an Wochenenden und Feiertagen ein Besuchsverbot für Tagestouristen – und damit auch über Ostern. Auch die beliebte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück ist geschlossen.
Laut Angaben des Innenministeriums hat aktuell keine Region in Bayern touristische Tagesreisen untersagt. Die Polizei kündigte bereits an, sie wolle mit verstärkten Kontrollen Ausflugsverkehr und Besucherströme in den Osterferien in geordneten Bahnen halten. Sorgen und Beschwerden von Anwohnern in Hotspotregionen würden ernst genommen, allerdings sei Selbstjustiz wie das Beschädigen von geparkten Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen oder das Aufstellen von Schildern mit Beschimpfungen inakzeptabel.
In Baden-Württemberg haben einige Ausflugsziele über Ostern geschlossen, um einen Besucheransturm zu vermeiden. Das betrifft etwa die Burg Hohenzollern, die Sommerbergbahn in Bad Wildbad und die Blumeninsel Mainau. Die Stadt Tübingen hat ihr Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ aufgrund hoher Corona-Fallzahlen eingeschränkt: Bis einschließlich Ostermontag erhalten auswärtige Besucher keine Tagestickets mehr, die etwa einen Zugang zu Restaurants ermöglichen.
Mit welchen Einschränkungen müssen Tagestouristen vor Ort rechnen?
Viel mehr als Spazierengehen, Wandern oder Radfahren wird zu Ostern für Gäste nicht drin sein. Touristische Einrichtungen sind oftmals geschlossen. Restaurants und Cafés bieten in der Regel – wenn überhaupt – nur Außerhausverkauf an.
Wo viele Menschen spazieren gehen, kann es eng werden – deshalb herrscht an einigen Ausflugszielen Maskenpflicht. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen Mund-Nasen-Schutz dabeizuhaben und entsprechende Hinweise zu beachten. Kurz vor den Osterfeiertagen wurden die Regeln etwa im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein verschärft. So gilt jetzt auch in Burg auf Fehmarn sowie in den Jachthäfen Burgstaaken und Orth auf der Ostseeinsel die Maskenpflicht. Gleiches gilt für den Jachthafen Grömitz. In Scharbeutz und Timmendorfer Strand müssen auch am Ostermontag Masken getragen werden. Zuvor galt diese Pflicht nur an den Wochenenden. Zudem müssen in Berlin, in Hamburg, im Saarland und in Sachsen auch im Auto generell medizinische Masken getragen werden. Davon ausgenommen sind der Fahrer oder die Fahrerin sowie Mitglieder des eigenen Haushalts.
Was bedeutet eine Ausgangssperre für Ausflügler?
Mittlerweile haben einige Bundesländer wie Hamburg oder Brandenburg sowie einzelne Regionen, etwa Hannover, Offenbach oder zahlreiche Landkreise in Bayern, nächtliche Ausgangssperren verhängt. Während der je nach Region unterschiedlich definierten Zeiträume müssen sich die Menschen zu Hause aufhalten und dürfen nur mit einem triftigen Grund draußen unterwegs sein – ein Tagesausflug beziehungsweise die Heimreise zählen nicht dazu. Das heißt: Der Ausflug muss so geplant werden, dass man vor Beginn der Ausgangssperre wieder zu Hause ist. Hierzu sollten Tagestouristen unbedingt die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes beachten.
Wo könnte es voll werden?
Im vergangenen Jahr war es zu Ostern, Pfingsten und im Sommer an einigen Ausflugszielen proppenvoll – und Abstandhalten an einigen Orten kaum möglich. Wo in diesem Jahr besonders viele Menschen unterwegs sein werden, ist schwer zu sagen und hängt sicher auch vom Wetter ab. Mehrere Ausflugsregionen kündigten bereits an, dass sie sich für einen Osteransturm rüsten.
Für Ausflügler in Bayern gibt es ein nützliches Tool, den Ausflugsticker. Er zeigt die Auslastung an beliebten Zielen an und warnt, falls es irgendwo voll werden könnte. Der Strandticker an der Ostsee zeigt mithilfe eines Ampelsystems, in welchen Orten ein Strandzugang uneingeschränkt, nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Dadurch können Osterausflügler noch vom Sofa aus entscheiden, ob sie sich wirklich auf den Weg machen wollen – oder doch lieber zu Hause bleiben.
RND/cs/dpa