Bei Verstößen drohen zehn Jahre Haft: Briten verschärfen Einreiseregeln
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Ein Flugzeug fliegt über ein Hotel hinweg. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verhängt die britische Regierung eine verpflichtende Quarantäne für Einreisende. Bei einem Verstoß dagegen droht eine Gefängnisstrafe.
© Quelle: Steve Parsons/PA/AP/dpa
Um Einschleppung von Virusmutanten zu reduzieren, verschärft Großbritannien erneut die Einreiseregeln. Ab dem 15. Februar müssen alle Reisenden einen negativen Corona-Test bei der Ankunft vorlegen und zwei weitere müssen an Tag zwei sowie Tag acht der zehntägigen Quarantäne durchgeführt werden. Für Reiserückkehrer aus 33 Ländern, die in Großbritannien als Corona-Varianten-Gebiete gelten, sind die Regeln aber noch strenger – die Folgen nach einem Verstoß schwerer.
Einreisende aus Corona-Hotspots müssen in ein Quarantänehotel – hohe Strafe bei Verstoß
So dürfen nur noch Reisende britischer Staatsangehörigkeit und Menschen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich aus diesen Ländern einreisen. Von kommender Woche an müssen sie ihre Quarantänezeit in einem Hotel verbringen. Die Kosten von bis zu 1750 Pfund (rund 2000 Euro) für die Quarantäne müssen sie selbst bezahlen. Die genauen Regeln verkündete der britische Gesundheitsminister Matt Hancock am Dienstag. „Die Menschen müssen in ihren Zimmern bleiben und dürfen sich natürlich nicht mit anderen Gästen treffen“, zitiert ihn „The Guardian“. Außerdem müsse jeder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen, der versuche zu verbergen, dass er sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Land auf der „Roten Liste” aufgehalten habe.
Zudem seien die Airlines gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sich Passagiere vor dem Reiseantritt schriftlich mit diesen Maßnahmen einverstanden erklären. Ein Verstoß dagegen wird mit einer Geldstrafe geahndet. Außerdem kündigte Hancock an, dass internationale Einreisende eine Strafe von 5000 Pfund erwartet, wenn sie nach der Einreise positiv getestet wurden. Das Bußgeld würde sich auf 10.000 Pfund erhöhen, wenn sich die betroffene Person dann nicht in ein Quarantänehotel begibt.
RND/bv