Corona-Regeln für den Osterurlaub: Wo gilt am Flughafen noch Maskenpflicht?
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Einige Airlines haben noch Maskenpflicht an Bord, andere nicht – selbst auf den gleichen Strecken können unterschiedliche Regeln gelten.
© Quelle: Ahmed Gomaa/XinHua/dpa
Wer in den Osterferien eine Flugreise unternehmen will, sollte sich genau über die geltenden Corona-Regeln informieren: „Das ist nicht für alle Fluggäste so gut zu verstehen und auch nicht immer nachvollziehbar“, sagte eine Lufthansa-Sprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) über die aktuellen Regularien in Deutschland.
Mit dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen entfällt in vielen Bereichen die Maskenpflicht, die uns seit zwei Jahren begleitet – auch an den meisten Flughäfen. Ausnahmen sind lediglich Hamburg und Rostock, da sowohl der Stadtstaat Hamburg als auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf die Hotspot-Regeln zurückgreifen, wonach an vielen Orten noch eine Maskenpflicht besteht. Auch der Flughafen in Bremen bleibt, obwohl keine Hotspot-Regelung greift, bei der FFP2-Maskenpflicht.
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© Quelle: Reuters
Vier größten deutschen Flughäfen haben keine Maskenpflicht mehr
An den vier größten deutschen Flughäfen Frankfurt, Berlin, Düsseldorf und München hingegen ist die im Mai 2020 eingeführte Maskenpflicht seit dem Wochenende Geschichte. Ohne die Hotspot-Regeln ist an allen Flughäfen der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr obligatorisch, wobei Flughafen-Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können, wie etwa in Bremen.
An vielen Flughäfen in Deutschland hingegen wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. „Flughäfen sind Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen. Da sind Masken sowohl zum eigenen Schutz als auch zum Schutz anderer sinnvoll“, sagte die Lufthansa-Sprecherin dem RND. Die Betreiber-Gesellschaft Fraport hat bereits auf Twitter an die Eigenverantwortung appelliert. „Wir ermutigen Passagiere wie Besuchende stark, weiterhin eine Maske zu tragen“, heißt es dort.
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An allen Flughäfen gibt es weiterhin Bereiche mit Maskenpflicht
In einer Pressemitteilung der Fraport heißt es, vor allem in Bereichen, in denen kein Sicherheitsabstand möglich sei, etwa beim Check-in, an den Sicherheitskontrollen, an den Gates sowie bei der Gepäckausgabe, sei es ratsam, eine Maske zu tragen.
Die Flughäfen der einzelnen Städte sind dabei aber nicht komplett maskenfreie Zone: Weil Busse und Sky-Trains oder Sky-Lines, die zwischen Terminals verkehren oder vom Terminal zum Flugzeug fahren, zum ÖPNV gezählt werden, greift hier weiterhin die Maskenpflicht. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern muss in Bussen und Zügen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden – auch an Bahnhöfen und Bahnhöfen in Flughäfen. Reisende sollten also immer eine Maske bei sich tragen.
Unterschiedliche Regeln an Bord bei gleichen Strecken
Auch bei den Airlines gelten unterschiedliche Regeln. Meistens sind nicht die Strecken dafür relevant, ob eine Maskenpflicht an Bord gilt, sondern die Regeln im Land des Firmensitzes. Lufthansa, Eurowings, Tuifly und andere deutsche Fluggesellschaften müssten per deutschem Gesetz weiterhin auf die Maskenpflicht an Bord bestehen, sagte die Lufthansa-Sprecherin, weil sie nach deutschen Regularien gewertet und damit als öffentliche Verkehrsmittel eingestuft werden.
Weiter erklärte sie, dass nichtdeutsche Airlines den jeweiligen Regularien des Landes ihres Firmensitzes unterliegen würden – gilt im ÖPNV dort noch Maskenpflicht, ist auch an Bord eine Maske zu tragen; gilt dort im ÖPNV aber keine Maskenpflicht mehr wie etwa in der Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark oder Großbritannien, darf der Mund-Nasen-Schutz an Bord abgelegt werden.
Dennoch: Viele Airlines haben noch nicht auf die neuen Regeln in Deutschland reagiert. Im Gegensatz zu Swiss Air und vielen britische Airlines wie British Airways und Jet2, die die Maskenpflicht an Bord bereits gestrichen haben. Von und nach Deutschland war sie bisher aber Pflicht. Daran will Swiss Air vorerst auch festhalten, sagte eine Sprecherin dem RND: „Dies hängt mit den Bestimmungen in Deutschland zusammen, die das Maskentragen an Bord vorschreiben.“
Auf Anfrage des RND teilte British Airways mit, man prüfe die neuen Regelungen, weil man generell immer lokalen Empfehlungen folge. „Unsere Kolleginnen und Kollegen werden unsere Kundinnen und Kunden weiterhin wissen lassen, ob sie einen Mund-Nasen-Schutz an Bord tragen müssen oder nicht – alle Kundinnen und Kunden werden von uns informiert“, sagte ein Sprecher. Auch wenn an Bord keine Maskenpflicht mehr gelte, empfehle British Airways weiterhin das Tragen zum Schutz vor einer Corona-Infektion.
Regeln unterscheiden sich weltweit auch innerhalb der Länder
Reisende, die mit Lufthansa von Stockholm nach Frankfurt reisen, müssen also Maske an Bord tragen, aber nicht mehr am Abflughafen und Zielflughafen. Reisende, die die gleiche Strecke mit SAS reisen, benötigen keinen Mund-Nasen-Schutz – außer, sie werden mit einem Bus vom Flieger zum Terminal gebracht. Auf dieser Strecke müssten sie dann die Maske tragen.
Noch verwirrender kann es werden, wenn sich die Regeln innerhalb eines Landes unterscheiden. In Deutschland etwa gilt in Hamburg Maskenpflicht am Flughafen, in Hannover oder Bremen aber nicht. Wer mit Swiss Air nach Hurghada reist, benötigt keine Maske mehr an Bord. Wer aber mit der gleichen Airline aber nach Sharm-El-Sheikh reist, muss die Maske während des Fluges tragen.
Die aktuellen Maskenpflichtregeln im Flugverkehr in der Übersicht:
Airlines, die weitestgehend auf die Maskenpflicht verzichten: SAS, Norwegian, Flyr sowie in Teilen Swiss Air, British Airways, Jet2, Virgin Airways.
Flughäfen mit genereller Maskenpflicht: Hamburg, Bremen, Rostock-Laage.
Flughäfen mit Maskenpflicht in Bussen (zwischen Terminals oder Terminal und Flugzeug), Sky-Trains und Bahnhöfen: alle in Deutschland.