Geimpft, genesen, getestet: Wo jetzt noch 3G für die Einreise gilt
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Strand in Playa de Palma auf der Insel Mallorca. Für die Einreise gilt weiterhin die 3G-Regel.
© Quelle: IMAGO/Chris Emil Janßen
Derzeit teilt sich die europäische Reisewelt in zwei Lager: Länder mit und Länder ohne Einreiseregeln. Während zum Beispiel in Schweden, Norwegen, der Schweiz und seit dem 16. Mai auch in Österreich Urlaub ohne 3G möglich ist, müssen Reisende bei der Ankunft in Spanien oder Portugal einen negativen Test, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Dabei gilt es einige Beschränkungen zu beachten, denn die Nachweise haben teilweise ein Ablaufdatum. In Urlaubsländern der EU läuft der Impfstatus für Menschen ohne Booster-Impfung nach neun Monaten, also 270 Tagen, ab – zweimal Geimpfte gelten dann als ungeimpft. Eine Auffrischungsimpfung (Booster) hat EU-weit kein Ablaufdatum.
In diesen Ländern gilt bisher die 3G-Regel weiterhin
Ein Genesenennachweis wiederum läuft nach EU-Regeln 180 Tage nach dem positiven Ergebnis ab. Ein Corona-Test ist oft nur zwischen 24 und 72 Stunden lang gültig. Für Kinder unter zwölf Jahren gelten oftmals gelockerte Regeln. Reisende sollten bei einer Buchung also ihren Impf- oder Genesenenstatus überprüfen oder sich rechtzeitig um einen Testnachweis kümmern.
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Insel Folegandros. Für einen Urlaub in Griechenland ist weiterhin ein 3G-Nachweis notwendig.
Hier ein schneller Überblick, was für die beliebtesten Urlaubsziele in Europa gilt:
- Frankreich: Geimpfte müssen lediglich einen gültigen Impfnachweis vorlegen. Wer nicht geimpft ist, benötigt einen Genesenennachweis oder negativen Corona-Test. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigenschnelltest 48 Stunden.
- Spanien: Auch wenn Spanien fast alle Corona-Regeln aufgehoben hat, gilt 3G für die Einreise. Es ist keine Onlineanmeldung vor Anreise durch Vorweisen eines EU-Impfzertifikats notwendig. Ungeimpfte müssen eine Genesung oder einen PCR-Test (48 Stunden) oder Antigentest (24 Stunden) vorlegen.
- Italien: Ein 3G-Nachweis muss bei Ankunft vorgelegt werden. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Schnelltest nicht älter als 48 Stunden.
- Portugal: Einreisende ohne digitales EU-Zertifikat müssen einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder einen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
- Türkei: Zwar gehört die Türkei nicht zur EU, dennoch ist dort ein Genesenennachweis 180 Tage gültig. Reisende müssen bei Ankunft einen 3G-Nachweis erbringen. Ein PCR-Test ist 72 Stunden gültig, ein Antigentest 48 Stunden.
RND/bv