Hochwasserkatastrophe: Was Reisende beachten müssen

Ein Campingplatz an der Rur in Nordrhein-Westfalen ist überflutet. Der Regen war zu stark und zu viel, um einfach abfließen zu können. Er hat den Campingplatz überschwemmt.

Ein Campingplatz an der Rur in Nordrhein-Westfalen ist überflutet. Der Regen war zu stark und zu viel, um einfach abfließen zu können. Er hat den Campingplatz überschwemmt.

Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat auch beliebte Urlaubsregionen an der Mosel, in der Eifel oder im Allgäu überschwemmt. Autobahnabschnitte wurden durch die Wassermassen zerstört, der Bahnverkehr teilweise lahmgelegt. Das Unwetter sorgt dafür, dass zahlreiche Menschen ihren Urlaub nicht antreten können, absagen oder umbuchen müssen. Was sie jetzt wissen müssen: eine Übersicht.

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Urlaub und Unwetter: Karte zeigt, welche Campingplätze betroffen sind

Zahlreiche Campingplätze sind durch Starkregen und Überflutung derzeit geschlossen. Wer sich mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen in Richtung Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufmacht, dem empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD). Dort finden Camperinnen und Camper eine Karte, die anzeigt, welche Campingplätze in welchem Ausmaß von dem Hochwasser betroffen sind.

Die Plätze sind farblich markiert: grün (uneingeschränkt geöffnet), gelb (offen, geringe Schäden/Einschränkungen), orange (geschlossen, Eröffnungstermin bekannt/absehbar), rot (direkt betroffen, evakuiert/geschlossen – Eröffnung noch nicht absehbar). Durch Auswahl einzelner Campingplätze werden zudem weitere Informationen wie Medienberichte oder Kontaktdaten angezeigt.

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Hochwasser: Bahnreisende können Tickets kostenfrei stornieren

Durch die Hochwasserkatastrophe ist der Bahnverkehr in den betroffenen Regionen weiter eingeschränkt. So vermeldet die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite, dass auch am Montag mit Verspätungen und Zugausfällen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kommen werde. Zudem sei mit einem erhöhtem Fahrgastaufkommen zu rechnen.

Alle bereits für den Fernverkehr gebuchten Tickets für Strecken, die vom 14. bis einschließlich 19. Juli vom Unwetter in NRW betroffen sind, behielten ihre Gültigkeit. Reisende könnten diese bis sieben Tage nach Störungsende entweder flexibel nutzen oder kostenlos stornieren, indem sie etwa dieses Onlineformular ausfüllen. Weitere Informationen gibt es unter www.bahn.de/fahrgastrechte. Die Deutsche Bahn hat außerdem eine kostenfreie Sonderhotline eingerichtet: 08000-996633.

Hotel vom Hochwasser betroffen? Diese Rechte haben Reisende

Pauschalreisende können durch das Hochwasser kostenlos von ihrem gebuchten Urlaub zurücktreten, erklärt Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und verweist auf § 651h Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach sei das Extremwetter als außergewöhnlicher Umstand zu werten, der es Urlauberinnen und Urlaubern unmöglich mache, ihre Reise anzutreten. Reiseveranstalter seien dadurch dazu verpflichtet, bereits bezahlte Leistungen unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen zurückzuzahlen.

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Im Fall einer individuell gebuchten Reise, etwa im Ferienhaus mit Anreise im eigenen Auto, greife das Mietrecht, so der Reiserechtsanwalt. „Der Mieter muss die Miete auch dann zahlen, wenn etwa die Anreise nicht möglich ist.“ Ist der Aufenthalt unmöglich, etwa weil die Unterkunft in einem Katastrophengebiet liegt, treffe der Umstand der Unmöglichkeit ein. In diesem Fall könne der Vertrag rückabgewickelt werden.

Hochwasser-Opfer: Reiseveranstalter zeigen sich kulant

Auch Menschen die vom Hochwasser selbst betroffen sind, haben eventuell ihren Urlaub gebucht - und wollen diesen vermutlich nicht mehr antreten, weil das Haus verwüstet ist oder Angehörige vermisst werden. Viele Reiseveranstalter hätten angesichts dieser Ausnahmesituation bereits signalisiert, sich kulant zu zeigen auch wenn Betroffene keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, berichtet „Touristik Aktuell“. Unter anderem hätten Tui, Tui Cruises, Schauinsland, LMX, FTI und DER Touristik mitgeteilt, Kundinnen und Kunden aus den Hochwassergebieten mögen sich melden, damit eine Lösung gefunden werden könne.

RND/cs

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