EU-Behörde empfiehlt Abschaffung der Maskenpflicht in Flugzeugen
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Ab Montag fällt die Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und an Bord von Flugzeugen weg.
© Quelle: imago images/Frank Sorge
Köln. Die zuständigen EU-Behörden haben damit begonnen, ihre Corona-Maßnahmen für den Luftverkehr zu lockern. Unter anderem fällt ab Montag, 16. Mai, die Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und an Bord von Flugzeugen weg, wie die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch mitteilten.
Großer Schritt hin zur Normalisierung des Flugverkehrs
Für Passagiere und Crew-Mitglieder sei dies ein großer Schritt hin zu einer Normalisierung des Flugverkehrs, sagte EASA-Chef Patrick Ky. Zugleich betonten die Behörden, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer noch zu den besten Schutzmaßnahmen gegen die Übertragung des Coronavirus zähle.
Grund für die Lockerungen sind demnach die jüngsten Entwicklungen in der Pandemie. Dazu zählen insbesondere die Impfzahlen, die durch Infektionen entstandene Immunität und die damit einhergegangene Aufhebung von Beschränkungen in einer wachsenden Zahl europäischer Staaten.
Nationale Regeln zur Maskenpflicht gehen vor
In Deutschland wird die Maskenpflicht dennoch weiter bestehen bleiben, teilte das Bundgesundheitsministerium dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. „Es handelt sich – wie auch zuvor – um eine Leitlinie („Guideline“) und nicht etwa um eine EU-Vorgabe“, sagte ein Ministeriumssprecher. Demnach gilt auf allen innerdeutschen Strecken sowie bei Flügen, die in Deutschland starten oder landen nach wie vor die Pflicht eine FFP2- oder eine medizinische Maske zu tragen.
Demnach sind beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kindern unter sechs Jahren. Das Ministerium wies in dem Statement noch einmal explizit darauf hin, dass die EASA und die ECDC nicht davon abraten eine Masken zu tragen, sondern die Empfehlung lediglich aufgehoben haben.
Generell gelten für die Umsetzung der EU-Empfehlung die nationalen Vorschriften: Die Maskenpflicht kann daher über den 16. Mai hinaus bei Fluggesellschaften oder auf Flügen gelten, die zu Zielorten fliegen, in denen noch strengere Corona-Regeln in Kraft sind. Heißt: Wenn an Abflugort oder Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiterhin auch an Bord der Maschinen gelten.
Das ist unter anderem in Deutschland der Fall: Hierzulande sehen die Regeln eine Maskenpflicht in Flugzeugen vor. Sie gelte daher weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken und auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen, gab das Gesundheitsministerium bekannt.
Danach richten sich auch Airlines wie Tuifly sowie die Lufthansa: „Wir halten uns an die nationale Gesetzgebung“, teilt ein Lufthansasprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) auf Nachfrage mit. Die Masken in den Maschinen der Airline könnten erst dann fallen, wenn auch das deutsche Infektionsschutzgesetz entsprechend angepasst sei.
In Italien, Frankreich und weiteren EU-Länder sind entsprechende Corona-Maßnahmen jedoch schon aufgehoben.
RND/gei/dpa