Nach Rauswurf auf Usedom: Bußgeldverfahren gegen Osterurlauber
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Menschen gehen am Ostersonntag auf der Seebrücke von Zinnowitz auf der Insel Usedom spazieren.
© Quelle: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Osterausflug an die Ostsee wird vermutlich für einige Besucher noch teuer werden. Laut der Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren während der Feiertage (und sind auch weiterhin) Urlaubs- und Tagesreisen generell verboten. Etliche Ausflügler hielten sich jedoch nicht daran – und wurden bei Kontrollen erwischt. Jetzt liegen ihre Fälle bei den jeweiligen Ordnungsämtern.
Zum Beispiel die zehn Verstöße, die laut „Ostsee Zeitung“ im Norden der Insel Usedom registriert wurden: Dazu gehört ein Tourist, der in seinem Wohnmobil am Straßenrand campte, und Besucher, die sich in Ferienwohnungen einquartierten. „Sie bekommen von uns Post und werden gebeten, sich zu dem Vorfall äußern“, erklärt Ordnungsamtsleiter Bernd Meyer in dem Bericht.
So werde geprüft, ob sie einen triftigen Grund für die Einreise hatten. Dazu zählt laut Landesverordnung etwa der Besuch der Kernfamilie. Zwei bis drei Wochen soll die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren noch dauern. Dann bekämen die Ausflügler erneut Post: den Bußgeldbescheid.
Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung
Doch nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden kontrollierten die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung: Offenbar sahen auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger genau hin – und meldeten ihre Nachbarn bei der Polizei. Diese Hinweise hätten sich laut René Bergmann, Leiter des Ordnungsamts Usedom Süd, jedoch meist als Fehlalarme herausgestellt.
RND/cs