Neue RKI-Liste: Schweiz und Polen werden Hochrisikogebiete – Entwarnung für Thailand

Nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet besteht für nicht geimpfte oder genesene Personen eine Quarantänepflicht (Symbolbild).

Nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet besteht für nicht geimpfte oder genesene Personen eine Quarantänepflicht (Symbolbild).

Wegen hoher Corona-Zahlen hat die Bundesregierung erneut zahlreiche Länder als Hochrisikogebiete eingestuft: Die Schweiz, Polen, Mauritius, Liechtenstein und Jordanien stehen ab diesem Sonntag wieder auf der Risikogebietsliste des Robert Koch-Instituts. Das hat verschärfte Reiseregeln bei der Rückkehr aus den EU-Ländern zur Folge.

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Usbekistan, Thailand sowie St. Vincent und die Grenadinen sind von diesem Sonntag an keine Corona-Hochrisikogebiete mehr. Die Bundesregierung hat die Länder von der Liste gestrichen. Somit besteht keine Quarantänepflicht mehr nach Urlaub in diesen Ländern.

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer müssen aber weiterhin die 3G-Regel beachten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Antigenschnelltest (maximal 48 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) vorweisen. Auch das asiatische Land Myanmar wird nicht länger als Hochrisikogebiet eingestuft. Allerdings ist die Einreise ohnehin nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich.

Quarantänepflicht nach Urlaub in der Schweiz und in Polen

Reisende müssen nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Erst ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Zwölfjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag.

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Zudem müssen alle, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hochladen.

Alle Änderungen der RKI-Liste im Überblick

Neu auf der Liste der Hochrisikogebiete:

  • Jordanien
  • Liechtenstein
  • Mauritius
  • Polen
  • Schweiz

Nicht mehr auf der Liste der Hochrisikogebiete:

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  • Usbekistan
  • Thailand
  • St. Vincent und die Grenadinen

Keine neuen Virusvariantengebiete

Die Änderungen der Risikogebietsliste wird wirksam am Sonntag, 5. Dezember, um 0 Uhr.

Einreiseregeln in Deutschland für Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete zusammengefasst

Für die Einreise nach Deutschland gilt generell die 3G-Regel: Reisende müssen den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test bei sich führen. Für die Einreise aus Risikogebieten gelten verschärfte Regeln:

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Onlineanmeldung: Alle, die aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten zurückkehren, müssen vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hochladen.

Quarantänepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Zwölfjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene oder Kinder.

Corona-Testpflicht: Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet reicht ein 3G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Corona-Test). Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Reisen mit Quarantänepflicht: Diese Länder gelten als Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete

Seit dem 28. November gibt es aufgrund der Ausbreitung der Corona-Variante Omikron wieder acht Virusvariantengebiete. Die afrikanischen Länder Botsuana, Eswatini, Lesotho , Malawi , Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika sind als solche eingestuft. Außerdem stehen aktuell folgende Länder auf der Risikogebietsliste des RKI als Hochrisikogebiete:

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  • Ägypten
  • Albanien
  • Armenien
  • Äthiopien
  • Barbados
  • Belarus
  • Belgien
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Burundi
  • Dominica
  • Estland
  • Georgien
  • Griechenland
  • Haiti
  • Iran
  • Irland
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kamerun
  • Kongo, Republik
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kroatien
  • Laos
  • Lettland
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Moldau, Republik
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Niederlande und die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete: Bonaire, Sint Eustatius, Saba
  • Nordmazedonien
  • Österreich - mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • Polen
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • Schweiz
  • Serbien
  • Seychellen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Sudan
  • Syrische Arabische Republik
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Venezuela, Bolivarische Republik
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Vietnam

RND/bv

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