Teurer Snack

Rom: Tourist isst Eis an historischem Brunnen – 450 Euro Strafe

Rom: Der Trevi-Brunnen ist wegen Corona geschlossen, Menschen sind nicht zu sehen. Die Zahl der Toten durch die Coronavirus-Pandemie ist in Italien erneut gestiegen.

Die Stadt Rom setzt alles daran, ihre historischen Brunnen, wie beispielsweise den Trevi-Brunnen, zu schützen.

Diesen Mitternachtssnack wird er vermutlich nicht so schnell vergessen: Weil er nachts auf den Treppen eines historischen Brunnens in Rom ein Eis gegessen hat, muss ein US-Tourist nun 450 Euro Strafe zahlen. Das berichtet die italienische Tageszeitung „La Repubblica“.

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Essen und Trinken an historischen Bauten verboten

Dem Bericht zufolge soll sich der 55-jährige Amerikaner in der Nacht von Freitag auf Samstag an den im 16. Jahrhundert erbauten Brunnen „Fontana dei Catecumi“ gesetzt haben, um dort gemütlich ein Eis zu essen. Lange durfte er allerdings nicht auf den Treppen entspannen, da eine Polizeistreife auf den Mann aufmerksam wurde und ihn aufforderte, den Platz zu verlassen. Als sich der Tourist weigerte, verhängten die Beamten ein Ordnungsgeld von 450 Euro gegen ihn.

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Grund für die hohe Strafe ist, dass der bei Urlauberinnen und Urlaubern beliebte Platz in der Nacht komplett gesperrt ist, um den historischen Bau zu schützen. Zudem ist Essen und Trinken vor historischen Bauten in Rom generell verboten. Nach Angaben von „La Repubblica“ gab der Tourist an, nichts von diesen Regeln gewusst zu haben. Aber Unwissenheit schützt nunmal vor Strafe nicht.

Regeln gegen Abnutzung gibt es bereits seit 1946

Die italienische Hauptstadt ist seit Jahrzehnten bemüht, ihre Sehenswürdigkeiten zu schützen. Erste Regeln hat der Stadtrat von Rom bereits im Jahr 1946 erlassen, seitdem wurden die Vorschriften immer wieder angepasst.

Zu den aktuellsten Regeln gehört, dass Männer nicht mehr oben ohne durch die Altstadt spazieren dürfen, das Anbringen von Liebesschlössern an Geländern untersagt ist, Koffer und Kinderwagen nicht die spanische Treppe hinuntergezogen werden dürfen – und an historischen Sehenswürdigkeiten weder getrunken noch gegessen werden darf.

RND/jaf

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