Unwetter über Deutschland: Sturmtief „Zeynep“ sorgt für Flugausfälle

Wegen des Sturmtiefs  „Ylenia“ fielen am Donnerstag mehrere Flüge aus.

Wegen des Sturmtiefs „Ylenia“ fielen am Donnerstag mehrere Flüge aus.

Das Sturmtief „Ylenia“ fegte am Donnerstag über Deutschland hinweg und legte nicht nur den Bahnverkehr streckenweise lahm, sondern wirkte sich auch auf den Flugverkehr aus. Auch am Freitag dürfte es mit „Zeynep“ ungemütlich werden. Der Deutsche Wetterdienst warnt insbesondere für die nördlichen Landesteile und für die Mitte Deutschlands ab dem Nachmittag vor Unwetter mit extremen Orkanböen und orkanartigen Böen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Flugausfälle in Hamburg

Am Hamburger Flughafen sind am Freitag bislang nur wenige geplante Flüge abgesagt worden. So seien zunächst ein Abflug nach Amsterdam, eine Ankunft aus Frankfurt sowie eine Ankunft aus München gestrichen worden, sagte eine Flughafensprecherin am Freitag in Hamburg. Ob diese Flüge wegen des Sturm ausfallen oder die Absagen andere Gründe haben, konnte sie nicht sagen. Zunächst waren für Freitag 100 Ankünfte und 98 Abflüge geplant. Es sei durchaus möglich, dass noch weitere Flüge gestrichen werden.

Der Flughafen selbst trifft mit Blick auf das neue Sturmtief, das Freitagabend und in der Nacht zu Samstag erwartet wird, die üblichen Vorkehrungen. So würden beispielsweise bei starkem Wind Hallentore geschlossen und auf dem Rollfeld stehende Gegenstände zur Gepäckabfertigung gesichert. „Das passiert bei uns routinemäßig.“ Ab Windgeschwindigkeiten von rund 100 Stundenkilometern werden zudem keine Fluggastbrücken mehr genutzt. Stattdessen werden die Fluggäste mit Bussen zu den Flugzeugen gefahren.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ob ein Flugzeug auch bei starkem Wind startet, liege stets in der Entscheidung des Piloten, sagte die Flughafensprecherin weiter. Die Einstellung des Flugbetriebs sei nicht geplant.

Kaum Störungen in Hannover und Bremen

Die Lage am Flughafen Hannover war am Freitagmittag entspannt. „Wir bitten Reisende trotzdem darum, sich aufgrund der aktuellen Wetterlage vor Abflug über ihren Flugstatus zu informieren und ausreichend Zeit für die Anreise einzuplanen“, so eine Sprecherin gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Am Donnerstag habe es durch Tief „Ylenia“ keinerlei Auswirkungen gegeben.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER hatte wegen „Ylenia“ am Donnerstagvormittag wegen des Sturms die sogenannte Flugzeugabfertigung unterbrochen. Das bedeutet, dass wegen der starken Sturmböen keine Maschinen beladen beziehungsweise entladen wurden und zunächst auch keine Passagiere in die Flugzeuge einsteigen konnten, wie ein Sprecher des BER sagte. Bereits abgefertigte Maschinen konnten jedoch noch starten und Landungen fanden auch noch statt.

Am Freitag liefen der Abfertigungsprozess und der Flugbetrieb zunächst „ganz normal“, so der Sprecher. Gegen Abend, ab 20 Uhr, könne es zu stärkeren Böen kommen. Darauf sei der Airport vorbereitet: „Alles auf Vorfeld wurde wind- und wetterfest gemacht.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt waren am Donnerstag nach Betreiberangaben Verbindungen mit Berlin, Hamburg und München betroffen. Insgesamt sah die Lage in Frankfurt aber vergleichsweise gut aus, „im Moment haben wir einen stabilen Betrieb“, so ein Pressesprecher am Freitagmittag gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Flugausfall wegen Unwetter: Diese Rechte haben Reisende

Wird ein Flug wegen des Sturms annulliert oder würde er mehr als fünf Stunden zu spät landen, dann müssen Airlines für eine zumutbare Ersatzbeförderung sorgen (bei kürzeren Distanzen etwa mit der Bahn, falls die fährt) oder das Geld fürs Ticket zurückzahlen. Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, übernimmt die Fluggesellschaft die Hotelkosten. Bei kürzeren Verspätungen ab zwei Stunden stehen Passagieren Snacks und Getränke zu.

So verhält man sich bei drohendem Unwetter richtig
Es blitzt und donnert. Muss man nun den Stecker ziehen? So verhalten Sie sich bei Gewitter richtig.

Wie bringt man sich beispielsweise bei Sturm und Gewitter in Sicherheit? Das RND klärt auf.

Auf eine Entschädigung, die laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung bei kurzfristiger Annullierung eines Flugs in vielen Fällen zusteht, können die Passagiere aber nicht hoffen. Denn ein Sturm gilt als „außergewöhnlicher Umstand“ – und dann sind Luftfahrtunternehmen nicht dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten.

Zu diesen außergewöhnlichen Umstände zählen neben politischer Instabilität, Sicherheitsrisiken im Allgemeinen und Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements auch ungünstige Witterungsbedingungen, da diese durch keine vorbeugenden Maßnahmen hätten verhindert werden können.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/jaf/gei/dpa

Mehr aus Reise

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken