E-Paper

„Wir stellen keine Strandkörbe raus“: Küstenorte fürchten Touristenansturm an Ostern

Ein Mann liegt am 31. März bei schönem Wetter am Strand von Hooksiel neben seiner Strandmuschel.

Ein Mann liegt am 31. März bei schönem Wetter am Strand von Hooksiel neben seiner Strandmuschel.

Sylt/Grömitz. Kurz vor Ostern ist die Stimmung in den schleswig-holsteinischen Badeorten ziemlich gedämpft. Wo in normalen Zeiten Zehntausende Gäste mit Freude begrüßt werden, macht man sich in diesem Jahr Sorgen wegen der Menschen, die trotz Corona-Pandemie anreisen. Eigentümer, die ihre Ferienwohnungen und -häuser nicht selbst nutzen, dürfe sie Verwandten oder Freunden unentgeltlich überlassen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Seebäder an der Lübecker Bucht besorgt über illegale Vermietungen

Bürgermeister und Tourismus-Fachleute sind besorgt, dass die Besucherzahlen dadurch weiter steigen und es zu einem Anstieg an Schwarzvermietungen kommen könnte. „Wie das gehandhabt wird, können wir uns alle ausmalen“, zitieren die „Lübecker Nachrichten“ Joachim Nitz, Tourismusdirektor von Timmendorfer Strand und Niendorf. „Wenn wir keinen schärferen Lockdown wollen, ist das unpassend.“ Den Tagestourismus als solchen könne und wolle man nicht verbieten.

Bettina Schäfer, parteilose Bürgermeisterin von Scharbeutz, räumt ein, dass es nicht kontrollierbar sei, ob Zweitwohnungen illegal vermietet würden. Und auch der Kieler Wirtschafts-Staatssekretär Thilo Rohlfs sieht die Gefahr, weißt aber darauf hin, dass dem Land bisher keine Fälle bekannt seien. „Wenn solche Fälle aufgedeckt werden, greift unser Bußgeldkatalog.“ Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel appelliert an alle, grundsätzlich auf eine Fahrt in zu verzichten und lieber zu Hause zu bleiben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Was ist im Norden zu Ostern nach der Corona-Landesverordnung erlaubt?

Die Polizei kündigte eine verstärkte Präsenz zu Ostern an. Laut Landespolizeidirektor Michael Wilksen werden zusätzliche Streifen vor allem an touristisch interessanten Orten, in den Naherholungsgebieten und in Bereichen mit hohen Inzidenzen eingesetzt, um die Corona-Regeln zu überwachen.

Derzeit müssen Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolut Nötige beschränkt werden. Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen. Insgesamt ist die Zahl auf fünf Personen beschränkt, Kinder werden dabei nicht mitgezählt.

Es gilt ein touristisches Beherbergungsverbot. In Hotels, Pensionen und anderen Quartieren darf nur übernachten, wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen reist. Freizeitparks und Schwimmbäder bleiben geschlossen. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gärten, Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteiche, Strandkorbvermietungen, Sonnenstudios und Zoos können dagegen öffnen. Es gilt eine Beschränkung der Besucherzahl pro Fläche, es müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Touristen sind am 31. März bei gutem Wetter am Strand von Hooksiel unterwegs.

Touristen sind am 31. März bei gutem Wetter am Strand von Hooksiel unterwegs.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Öffnungen im Einzelhandel sind vom Inzidenzwert abgängig, also der Zahl der Menschen, die sich bezogen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit dem Coronavirus infizieren. In den Kreisen Segeberg und Pinneberg sowie der Stadt Flensburg müssen die Geschäfte auf „Click & Collect“ umstellen, weil die Inzidenz auf mehr als 100 gestiegen ist.

Wie ist die Situation in Nordfriesland?

Sylts Bürgermeister Häckel rechnet trotz des touristischen Beherbergungsverbots mit vermehrten Anreisen an den Ostertagen. Sein Wunsch: Wer in seine Zweitwohnung reise, sollte sich regelmäßig testen lassen. „Auch Tagesgäste mögen sich bitte testen - eine Teststation haben wir unmittelbar am Bahnhof Westerland eingerichtet“, sagte Häckel. Er kündigte zudem an, das bestehende Beherbergungsverbot weiter zu kontrollieren.

Auch St. Peter-Ording rechnet je nach Wetterlage mit mehr Zweitwohnungsbesitzern und Dauercampern. Die Gemeinde appelliert an die Gäste, sich an die Corona-Regeln zu halten, Masken zu tragen und gezielt Orte aufzusuchen, die wenig frequentiert werden. Zudem wird Campern dringend abgeraten nach St. Peter-Ording zu reisen, da es keine Stellplätze gebe. „Wildes Campen ist verboten und wird mit Geldbußen von 100 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr bestraft“, sagte Tourismus-Direktorin Katharina Schirmbeck.

Auf der Seebrücke gilt eine Maskenpflicht. Am Osterwochenende soll es verstärkte Kontrollen geben. Tagestourismus ist nicht verboten, die Gemeinde weist aber darauf hin, dass es vor Ort nur ein sehr eingeschränktes Angebot gibt. So werde keine Außengastronomie angeboten „und wir haben keine Strandkörbe rausgestellt“.

Der Kreis Nordfriesland hat bereits am Wochenende die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen im Kreisgebiet verlängert und um Regelungen für die Gemeinde Sylt ergänzt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wie reagieren Küstenorte an der Ostsee?

Auch im Kreis Ostholstein wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für einige Orte ausgeweitet. So gilt jetzt auch in Burg auf Fehmarn sowie in den Jachthäfen Burgstaaken und Orth auf der Ostseeinsel die Maskenpflicht. Gleiches gilt für den Jachthafen Grömitz. In Scharbeutz und Timmendorfer Strand müssen auch am Ostermontag Masken getragen werden. Zuvor galt diese Pflicht nur an den Wochenenden.

In Grömitz gibt es etwa 3800 Zweitwohnungen. Ob die allerdings tatsächlich nur von den Eigentümern und deren Familien genutzt werden, lässt sich nach Angaben des Tourismus-Service Grömitz nicht feststellen. Dort werden wie auch in Timmendorfer Strand an den Feiertagen Polizei und Ordnungsamt unterwegs sein.

RND/bv/dpa

Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken