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Datenschutz beim Fußball

Drohneneinsätze bei Chemie Leipzig: Versäumnisse der Polizei festgestellt

Chemie Leipzig: In der Vergangenheit flog oft eine Polizeidrohne über dem Alfred Kunze Sportpark.

Chemie Leipzig: In der Vergangenheit flog oft eine Polizeidrohne über dem Alfred Kunze Sportpark.

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Leipzig. Seit dem Pokalspiel der BSG Chemie Leipzig gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig am 25. September 2022 kreist regelmäßig eine Polizeidrohne vor, während und nach den Spielen über dem Alfred-Kunze-Sportpark. Auch wenn nach der Kritik an der Polizei die Einsätze inzwischen mittels Schildern und einer Ansage vor dem Spiel angekündigt werden, stellen sich die Fans dennoch eine Reihe von Fragen. Das Fanprojekt und die Fanbetreuung des Vereins sammelten diese und hakten bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten Dr. Juliane Hundert nach. Der Verein veröffentlichte am Dienstag ein Statement zum Sachverhalt.

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Die Datenschutzbeauftragte hält fest, dass Drohneneinsätze „grundsätzlich Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ darstellen, weshalb es immer einer sogenannten Ermächtigungsgrundlage bedarf. Der Einsatz bei Fußballspielen wird hierbei durch das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz geregelt. „Nach §57 Abs.1 kann die Polizei bei abstrakten Gefahren (…) offen Übersichtsbildübertragungen anfertigen“, heißt es dort. Außerdem kann sie „personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel“ erheben, wenn eine „konkrete Straftat“ im Raum steht.

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Einige Fragen bleiben offen

Wie in der LVZ berichtet, muss die Polizei Drohneneinsätze prinzipiell ankündigen, was sie bei ihren ersten Einsätzen in Leutzsch verpasste. Außerdem wurde die Drohne seitens der Polizei auch nicht korrekt als Polizeidrohne kenntlich gemacht. Zudem muss die Polizei auch ohne Kooperationsbereitschaft des Veranstalters den Einsatz kommunizieren. Des Weiteren gab Dr. Juliane Hundert den Hinweis, dass der Drohnenpilot eine „auffällige Kennzeichnung“ tragen sollte, damit erkennbar ist, wer das Gerät von welchem Standort steuert. Diese Einsatztransparenz ist laut Datenschutz wichtig, weil von Drohneneinsätzen eine sehr hohe „subjektive Eingriffsintensität“ ausgeht, da die Geräte kaum sichtbar und quasi geräuschlos agierten.

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Was den Fans ebenfalls sauer aufstieß, war die Tatsache, dass sich die Drohne vor allem in der Nähe des Norddamms und somit in unmittelbarer Nähe zu den Open-Air-Toilettenbereichen positionierte. Die Antwort der Polizei auf Nachfrage der Datenschutzbeauftragten lautete, dass die Toilettenbereiche „nicht bildlich übertragen wurden. (…) Es könne eine abweichende Wahrnehmung der Betroffenen zwischen Standort der Drohne in der Luft und der tatsächlichen Bildübertragung entstehen.“

Ein Schild „Drohneneinsatz“ der Polizei weist am Stadionzaun auf den Einsatz einer Polizeidrohne hin.

Ein Schild „Drohneneinsatz“ der Polizei weist am Stadionzaun auf den Einsatz einer Polizeidrohne hin.

Es bleiben aber auch noch einige Fragen offen, denn wie beim Spiel gegen Cottbus am letzten Spieltag der vergangenen Saison, flog die Drohne auch über den Platz. Was passiert, wenn sie abstürzt oder mit einem Tier kollidiert? Auf diese Fragen gab die Polizei noch keine Antworten, wie auch zur Verhältnismäßigkeit der Einsätze prinzipiell, wenn ein ganzes Stadion als „abstrakte Gefahr“ verstanden wird und so alle Fans kriminalisiert werden.

Die BSG und das Fanprojekt versichern indes, dass sie auf jeden Fall in der Thematik am Ball bleiben werden.

LVZ

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