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Bauen, Wohnen und Sanieren

Wohnräume im Keller: Lüften ist wichtig

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Der Keller sollte täglich gelüftet werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Mancherorts ist das Lüften der Kellerräume nicht nur wegen der dort drohenden Schimmelgefahr wichtig. Auch das gesundheitsgefährdende Gas Radon kann sich dort anreichern. „Erste und einfachste Maßnahme“ dagegen ist das Lüften, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), eine Organisation von Bausachverständigen.Das radioaktive Gas Radon ist laut dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Es entsteht im Erdreich und kann von dort über Risse, Fugen oder Rohrdurchführungen in Innenräume gelangen. Das ist vor allem möglich in Bereichen des Hauses, die Bodenkontakt haben, wie eben dem Keller. Radon ist nicht zu sehen, zu riechen oder zu schmecken.

Radon kann im Haus in die Kellerräume eindringen und dort zur ernsthaften Gefahr werden

Geografie und Hauszustand entscheidend

Radon ist allerdings nicht überall in Deutschland ein Problem, denn die Konzentration im Boden ist regional sehr unterschiedlich. Sie ist laut BfS tendenziell höher in Mittel- und Süddeutschland sowie ganz im Norden, und zwar in den meisten Mittelgebirgen, im Alpenvorland und in Gegenden mit Gesteinsmoränen der letzten Eiszeit. Eine Karte dazu bietet das BfS online an.

Ob Radon dann eindringen kann, hängt außerdem vom baulichen Zustand des Hauses und zum Beispiel davon ab, ob es eine durchgehende Bodenplatte gibt. Daher stellt laut BfS eine erhöhte Konzentration von Radon nur für etwa zehn Prozent aller Häuser ein Problem dar.

Stoß- und Querlüften im Keller

Grundsätzlich rät auch das BfS zum regelmäßigen Lüften als erster Maßnahme – und zwar so, dass bereits nach wenigen Minuten die gesamte Innenraumluft ausgetauscht ist. Das gelingt mit Querlüften, indem man möglichst einander gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnet. Da das Lüften nicht immer reicht, sollte man die Radon- Konzentration im Gebäude messen. Anbieter verschicken Detektoren per Post, die an mehreren Stellen des Kellers oder in anderen Wohnräumen angebracht werden und nach drei bis zwölf Monaten zur Auswertung zurückgeschickt werden. Das BfS führt online eine Liste anerkannter Anbieter.

Gegebenenfalls müssen undichte Stellen in Keller und Erdgeschoss abgedichtet werden. Das sei allerdings technisch kompliziert, so der VPB. Neubauten lassen sich vornherein leicht radonsicher bauen. dpa

Kosten werden oft mit Kaution verrechnet

Kosten werden oft mit Kaution verrechnet

Viele Eigentümer vermieten ihre Wohnungen. Kommt es zu Schäden, stellt sich immer die Frage: Wer kann Schadenersatz geltend machen? Eine Antwort gibt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 414 C 22283/20).

Demnach kommt es darauf an, wo der Schaden entstanden ist. Wird Gemeinschaftseigentum beschädigt, kann laut Gericht nur die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) entsprechende Forderungen stellen. Der Eigentümer darf die Mietkaution nicht einfach zurückbehalten. In dem Fall hatten Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens beim Auszug einer Mieterin das Treppenhaus beschädigt. Der Verwalter der WEG hatte den Eigentümer der Wohnung aufgefordert, diese Schäden zu beseitigen. Daher hatte der Eigentümer die Mietkaution der ehemaligen Mieterin nicht ausgezahlt. Die Mieterin klagte den Betrag ein. Der beklagte Eigentümer habe kein Zurückbehaltungsrecht, befand das Gericht. Der Rückzahlungsanspruch der Klägerin sei nicht erloschen. Einen Schadenersatzanspruch könne hier nur die Gemeinschaft geltend machen. dpa