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Natürlich: Jobs mit Zukunft

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MIT GRÜNEM DAUMEN: Mike Friedrich (rechts.) und Christian Duy erlernen am Berufsschulzentrum Wurzen den Beruf des Friedhofsgärtners. Foto: Thomas Kube

Der AGRARUND ERNÄHRUNGSBEREICH in Sachsen

Eine Ausbildung im Einklang mit der Natur: In den sogenannten ,,Grünen Berufen" kann man mitwirken, landwirtschaftliche Produkte anzubauen, zu verarbeiten und zu vermarkten. Der Agrar- und Ernährungsbereich bietet viele Perspektiven für einen Job mit Zukunft. Vor allem in Sachsen gibt es dazu Perspektiven.

Für wen eignet sich ein Grüner Beruf? Ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beantwortet die Frage so: Junge Menschen, die sich für eine Karriere in grünen Berufen interessieren, sollten vor allem Freude am Umgang mit Tieren, Pflanzen aber auch Technik mitbringen. Wer sich naturverbunden fühlt und an ökologischen Zusammenhängen interessiert ist, kann sich in den grünen Berufen voll entfalten. Aber auch eine gute Beobachtungsgabe ist nützlich, wenn es um die Lebensvorgänge in der Natur geht. Nicht zu vergessen: Auch in den grünen Berufen sollten Auszubildende und Studierende bereit sein, betriebswirtschaftliches Denken und unternehmerisches Handeln zu lernen, um optimal auf den Job vorbereitet zu sein."

Wer all dies mitbringt, bekommt in den Grünen Berufen einige Karrieremöglichkeiten. Nach dem Abschluss einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung kann der Bildungsweg nämlich noch weitergehen. Mit einer Fachschulausbildung kann man Führungsaufgaben in gärtnerischen, landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmen übernehmen. Sie dient auch zur Vorbereitung auf eine Meisterfortbildung. An deren Ende zeigt eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung das Können als Fachmann (Produktions- und Verfahrenstechnik), Unternehmer (Betriebs- und Unternehmensführung) und Ausbilder (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung). Damit kann man nun selbst einen Meisterbetrieb führen und ausbilden.

2391 Auszubildende und Umschüler befanden sich 2022 in einem Ausbildungsverhältnis in einem der Grünen Berufe. Am gefragtesten waren dabei die Berufe Landwirt/-in mit 581 und Gärtner/-in mit 582 Auszubildenden.


Ausländischer Berufsabschluss: So funktioniert die Anerkennung

Wer einen ausländischen Berufsabschluss hat und in Deutschland arbeiten möchte, muss diesen bisweilen anerkennen lassen. Pflicht ist das beispielsweise für Ärzte und Pflegefachkräfte. Aber auch in anderen Berufen kann eine Anerkennung der eigenen Qualifikationen sinnvoll sein.

Wer in Deutschland lebt und einen ausländischen Abschluss in einem nicht reglementierten Beruf hat, also beispielsweise angestellter Bäcker oder Tischler ist, braucht keine Anerkennung, sagt Claudia Moravek, Leiterin des Arbeitsbereichs Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Auch dann kann sie aber sinnvoll sein.

„Sie kann dazu führen, dass ich mich beruflich weiterentwickeln kann und verbessert oft die Verdienstmöglichkeiten", so Moravek. Ob der jeweilige Beruf ein reglementierter Beruf ist oder nicht, kann man online über den Anerkennungsfinder des BIBB erfahren. Welche Nachweise braucht man? Generell gilt: Der 2012 eingeführte Rechtsanspruch auf Anerkennung gilt nur für Menschen, die in ihrem Heimatland eine staatlich anerkannte Qualifikation erworben haben. Für das Anerkennungsverfahren wer dann verschiedene Nachweise benötigt, darunter Dokumente zur eigenen Identität, zur Berufsqualifikation - wie Urkunden und Zeugnisse - sowie Lebenslauf und Nachweise der Arbeitserfahrung. Das bedeutet auch: „Wer beispielsweise in Syrien den Beruf des Tischlers von seinem Vater beigebracht bekommen hat, ohne eine offizielle Ausbildung zu durchlaufen, kann in Deutschland kein formales Anerkennungsverfahren durchführen. Daran ändern auch 20 Jahre Berufserfahrung nichts", sagt Claudia Moravek. Wichtig sei, den beruflichen Werdegang möglichst gut zu dokumentieren. Im Normalfall müssten die Dokumente auf Deutsch vorliegen. Die Ausbildungsinhalte werden dann mit denen des deutschen Referenzberufs verglichen. Bei Unterschieden kann eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden. Um die volle Anerkennung zu erreichen, müssen die Unterschiede dann durch Qualifizierungen oder Prüfungen ausgeglichen werden. Deutschkenntnisse spielen für das Anerkennungsverfahren selbst keine Rolle. Sie können aber eine Voraussetzung für die Berufszulassung sein.

Ausnahmeregelungen gibt es für Menschen, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen keine Unterlagen vorlegen können. Das hat eine große Relevanz für Geflüchtete aus Kriegsgebieten. Es kann sein, dass jemand auf der Flucht seine Dokumente verloren hat oder es nicht möglich ist, Zeugnisse von einer Universität nachzufordern" DPA