Änderungen im März 2021: Energielabel, Mofakennzeichen, Friseuröffnungen
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So sahen die Energieeffizienzklassen bisher aus. Mit der neuen EU-weiten Regelung werden die Verbrauchsangaben übersichtlicher.
© Quelle: Peter Kneffel/dpa
Ob der Lockdown infolge der Corona-Pandemie auch im nächsten Monat weitergeht, soll am 3. März bei einem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen werden. Jetzt schon klar ist allerdings, dass zum 1. März bundesweit Friseure wieder öffnen dürfen. Außerdem treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Die Änderungen im Überblick:
Energielabel
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© Quelle: co2online/co2online gGmbH/obs
Ab März müssen Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte das überarbeitete EU-Energielabel tragen. Statt den bisherigen Energieeffizienzklassen von „A+++“ bis „D“ gibt es wieder klare Noten von „A“ bis „G“. Die Richtwerte für die sieben Verbrauchslevel sind strenger als bisher. Außerdem müssen sich auf den Geräten zusätzliche Informationen etwa zur Lautstärke und dem Fassungsvolumen finden sowie ein QR-Code, über den weitere Angaben abrufbar sind.
Reparieren statt Wegwerfen
Außerdem müssen Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher künftig leichter zu reparieren sein. Ab dem 1. März sind die Hersteller nämlich verpflichtet, Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang vorrätig zu halten. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass eine Spülmaschine nur wegen eines defekten Sprüharms verschrottet werden muss. Darüber hinaus müssen mit dem Gerät künftig Reparaturinformationen mitgeliefert werden, damit die Verbraucher selbst zum Schraubenzieher greifen können und nicht unbedingt auf den teuren Kundenservice angewiesen sind.
Mofakennzeichen
Wie jedes Jahr benötigen Mofas und Mopeds zum 1. März ein neues Kennzeichen. Anders als bisher muss es aber nicht mehr aus Blech sein – erstmals reicht auch eine bedruckte Klebefolie aus, die Jahr für Jahr auf der gleichen Trägerplatte angebracht werden kann. Dadurch soll der Kennzeichenwechsel nicht nur schneller und umweltschonender werden, ein neues Hologramm auf der Kennzeichenfolie soll auch für mehr Fälschungssicherheit sorgen.
Friseure öffnen
Nach zehn Wochen im Lockdown dürfen Friseursalons am 1. März wieder öffnen. Um dem erwarteten Kundenandrang gerecht zu werden, wollen viele Betriebe täglich länger und auch montags öffnen. Anders als nach den Lockerungen im Mai vergangenen Jahres rechnet der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller, diesmal nicht mit Preissteigerungen. Damals mussten Kunden für Haarschnitte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 5,4 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Beim Bedienen müssen sowohl Friseure als auch Kunden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kostenlose Schnelltests?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte ursprünglich schon für den 1. März bundesweit kostenlose Corona-Schnelltestst für alle Bürger angekündigt. Daraus wird jedoch nichts. Grund sind viele offene Fragen – von der logistischen Umsetzung bis hin zu den Kosten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nun entschieden, über die Teststrategie am 3. März mit den Ministerpräsidenten zu beraten. Wann kostenlose Tests kommen, bleibt abzuwarten. „Es wird aber im März sein“, sagte Merkel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Google ändert Suchalgorithmus
Der IT-Gigant Google ändert zum 31. März seinen Suchalgorithmus. Websites, die nicht für Smartphones und Tablets optimiert sind, werden dann nicht mehr von der Suchmaschine gefunden. Ursprünglich wollte Google seine Mobile-first-Strategie schon zum September 2020 durchsetzen, wegen der Corona-Pandemie wurde diese aber verschoben. Problematisch ist die Änderung vor allem für kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, die nach der Umstellung im Internet nicht mehr auffindbar sein könnten.
Vereinfachungen im Planungsrecht
Um Bauprojekte nicht durch die Corona-Beschränkungen zu verzögern, bleiben verschiedene Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren länger in Kraft als geplant. Der Bundestag verlängerte mehrere Sonderregelungen aus dem Vorjahr, die ursprünglich nur bis März 2021 gelten sollten. Dadurch können etwa Erörterungstermine, bei denen die Beteiligten früher persönlich anwesend sein mussten, weiterhin online durchgeführt werden. Die Auslegung von Unterlagen im Rathaus kann ebenfalls durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
RND/ang/dpa