Neue Verordnung des Bundeskabinetts

Arbeitgeber sollen selbst über Corona-Regeln im Betrieb entscheiden

Arbeitgebende und Beschäftigte in Deutschland müssen sich auf neue Corona-Regeln für die Betriebe einstellen.

Arbeitgebende und Beschäftigte in Deutschland müssen sich auf neue Corona-Regeln für die Betriebe einstellen.

Berlin. Arbeitgebende und Beschäftigte in Deutschland müssen sich auf neue Corona-Regeln für die Betriebe einstellen. Das Bundeskabinett will dazu an diesem Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschließen. Die Arbeitgebenden sollen selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Arbeitgebenden sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März.

Bundestag berät über Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Derzeit sind Arbeitgebende noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ebenfalls an diesem Mittwoch sollen im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz erstmals beraten werden.

RND/dpa

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken