Auch Betriebsräte brauchen Profis
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SLGAFHCVPJDBDKBSCTYOER52FY.jpeg)
Die früheren Personalvorstände Horst Neumann (2. v.l.) und Karlheinz Blessing (2. v.r.) mit zwei weiteren Angeklagten vor Gericht.
© Quelle: Moritz Frankenberg/dpa
Braunschweig. Es ist ein herrliches Thema für den Bauch. Da macht einer den erweiterten Hauptschulabschluss, absolviert die Lehre eher mittelmäßig, bessert Autos am Band nach - und wird Großverdiener. Denn Bernd Osterloh hat eine Parallelkarriere im Betriebsrat gemacht, gilt als mächtig, ist prominent. So einer, sagt der Bauch, wird natürlich gehegt und gepflegt. Bei VW sowieso.
Ewig ein Beanstandungsbeheber
Doch der Bauch hat keine Antwort darauf, was ein Betriebsrat vernünftigerweise verdienen soll. Und die Antwort der Anklage im Prozess um die VW-Betriebsratsvergütung war so fundamentalistisch schlicht, dass sie zu Recht gescheitert ist: Weil ein Betriebsrat durch sein Ehrenamt weder Vor- noch Nachteile haben darf, soll er nach dieser Logik sein Berufsleben lang finanziell in der Spur bleiben, die er oder sie einst einschlug. Osterlohs Einkommen etwa soll sich auch Jahrzehnte später an der typischen Laufbahn eines Beanstandungsbehebers orientieren.
Das ist nicht nur weltfremd, es ist auch ungerecht gegenüber vielen, die ihren eigenen Weg suchen. Man kann von dem Mann halten, was man will: Dass Osterloh seiner einstigen Lohngruppe in Qualifikation und Verantwortung entwachsen ist, wird niemand bestreiten. Betriebsräte großer Konzerne sind Profis, und darüber kann auch die Arbeitgeberseite nur froh sein. Ob es bis zu 750.000 Euro im Jahr sein sollten, ist Geschmackssache - aber eine, die das Gehaltsgefüge eines Weltkonzerns betrifft. Die Leitung der Arbeitnehmervertretung zu bezahlen wie eine Bereichsleitung, ist jedenfalls nicht abwegig.
Das Gesetz muss auf die Höhe der Zeit kommen
Das Betriebsverfassungsgesetz lässt die Unternehmen ziemlich allein bei der Betriebsratsvergütung. Es entstammt einer anderen Arbeitswelt und sollte auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Es darf engagierte Menschen nicht bestrafen, indem es so tut, als sei ihre Weiterentwicklung undenkbar. Und es muss für die Festlegung der Vergütung Verfahren vorgeben, die Kungelei und Filz verhindern. Das Thema hat eine vertiefte Diskussion verdient. Aber nicht vor einer Strafkammer.