Black Friday: So tappen Sie nicht in die (digitale) Schnäppchenfalle

Der Black Friday beginnt eigentlich am Freitag – aber bei einigen Händlern hat die Rabattschlacht schon angefangen.

Der Black Friday beginnt eigentlich am Freitag – aber bei einigen Händlern hat die Rabattschlacht schon angefangen.

Bei einigen Onlinehändlern hat der Black Friday bereits begonnen, anderswo laufen die Vorbereitungen für den Aktionstag am kommenden Freitag auf Hochtouren. Für Kunden birgt die von Jahr zu Jahr wachsende Shoppingaktion die Chance auf Schnäppchen. Doch wer wirklich günstig einkaufen will, sollte einige Tipps von Verbraucherschützern und Schnäppchenjägern beherzigen.

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Vorbereitet sein

Geht es nach der Verbraucherzentrale NRW, sollten Käufer während Aktionstagen wie dem Black Friday nicht unbedacht zuschlagen. „Schnäppchenzeit ist immer, es folgt doch ohnehin ein Aktionstag dem anderen“, so der Rat der Verbraucherschützer. Deshalb sei es umso wichtiger, vor Anschaffungen gründlich den Bedarf zu prüfen – und sich nicht von Sonderangeboten verführen zu lassen. Immerhin: Beim Vergleichsportal Check 24 hat man im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Preise vieler Artikel am Black Friday durchaus um 5 bis 10 Prozent sinken, wie Stefan Eckhardt von Check 24 betont.

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Rabatte hinterfragen

Doch längst nicht jeder Rabatt ist so groß, wie er auf den ersten Blick scheint: „Man sollte sich nicht von großen Prozentzeichen blenden lassen“, rät Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn oft beziehen sich die Angaben auf die unverbindliche Preisempfehlung – die aber auch abseits von Aktionstagen oft weit unterboten wird. Idealerweise sollten Käufer deshalb schon vor dem Black Friday einen Blick auf die Preise für sie interessanter Produkte werfen, um die Rabattaktionen besser einschätzen zu können.

Preise vergleichen

Hat der Black Friday erst einmal begonnen, locken mittlerweile bei fast allen Onlinehändlern Rabatte. Doch längst nicht jeder Artikel kostet über all gleich viel. „Auch wenn es Arbeit macht: Man sollte Preise vergleichen“, sagt deshalb Eckhardt – wobei die Verbraucherschützer diese Einschätzung teilen. Sie raten explizit zur Nutzung mehrerer Vergleichsportale. Auch sei es empfehlenswert, vor dem Kauf nach Produkttests zu suchen – und sich nicht nur auf die möglicherweise gefälschten Bewertungen anderer Kunden zu verlassen.

Cookies im Browser deaktivieren

Neuerdings raten Verbraucherschützer, dem Browser während der Produktsuche das Sammeln von Cookies zu verbieten. Denn so lässt sich vermeiden, dass während Rabattaktionen Angebote als personalisierte Werbung etwa in sozialen Netzwerken, aber auch auf Handelsplattformen und bei Google auftauchen. Diese würden sich nicht immer lohnen, meint Kaiser.

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Nicht unter Druck setzen lassen

Während Rabattaktionen tauchen bei verschiedenen Händlern immer wieder „kleine psychologische Folterwerkzeuge“ auf, wie Verbraucherschützer warnen. Gemeint sind Countdowns, die über das baldige Ende von Aktionen informieren. Oder Statusbalken, die anzeigen dass der Artikel bald vergriffen ist. Das stimmt aber nach der Erfahrung der Verbraucherzentralen längst nicht immer, oft genug seien identische Produkte kurze Zeit später wieder vorrätig. Sie warnen deshalb davor, sich beim Einkauf unter Druck setzen zu lassen und deshalb auf den Preisvergleich oder die Suche nach Produkttests zu verzichten.

Bei der Händlerwahl aufpassen

Hinter manchen Onlineshops stecken Betrüger. Und gerade bei kleineren Händlern mit besonders großen Rabatten ist aus Sicht von Verbraucherschützern Vorsicht geboten. Kaiser empfiehlt deshalb dringend, ausschließlich per Rechnung, Lastschrift oder via Paypal samt Käuferschutz zu bezahlen. „Bei Vorkasse-Bezahlung sollte man aufpassen. Das ist das Instrument, das Betrüger nutzen“, sagt die Verbraucherschützerin. Ihr zufolge tummeln sich auch auf dem sogenannten Marketplace von Amazon Betrüger. Dort biete – sofern sich Kunden nicht auf externe Angeboten locken lassen – aber Amazon einen Käuferschutz an. Einen solchen haben auch Vergleichsportale wie Check 24, die die Käufe komplett selbst abwickeln, betont Eckhardt.

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Stornierungen und Widerrufsrecht nutzen

Ist der Kauf getätigt, gibt es immer noch ein Zurück: Per Fernabnahmegesetz steht Kunden eine zweiwöchige Rücksendefrist bei fast allen Artikeln zu. Einzelne Händler bieten sogar längere Fristen an. Die Verbraucherzentrale NRW rät allerdings, bei Fehlentscheidungen Bestellungen noch vor dem Versand zu stornieren. „Eine Rücksendung kostet eventuell Porto, und das Hin und Her der Pakete ist auch nicht gut für die Umwelt“, so die Verbraucherschützer.

RND

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