Bremen führt im Alleingang „echte Testpflicht“ in Unternehmen ab 10. Mai ein

Das Bundesland Bremen führt im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein.

Das Bundesland Bremen führt im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein.

Bremen. Das Bundesland Bremen führt im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein. Auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss verständigte sich der Senat des Bundeslands am Dienstag. „Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können“, begründete Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) die Entscheidung.

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Zudem leiste die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt. „Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein“, sagte er mit Blick auf Regeln für die Schulen.

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Beschäftigte müssen Corona-Tests wahrnehmen

Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. In Bremen werden die Beschäftigten nun künftig verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen. Der Senat führt mit der Entscheidung die Testpflicht auf landesrechtlicher Ebene für Präsenzarbeitsplätze ein.

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Die Corona-Verordnung soll nun entsprechend angepasst werden. Vorgesehen ist auch eine Übergangsfrist. Bremen hatte sich bereits vorige Woche im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben starkgemacht, für seinen Antrag aber keine Mehrheit bekommen.

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