Darauf müssen Sie beim Brillenkauf achten
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Die richtige Brille zu finden ist nicht immer einfach.
© Quelle: Light Field Studios/istockphoto.
Berlin. Eine neue Brille kann richtig ins Geld gehen. Doch Brillentragende wissen, dass sie von Zeit zu Zeit nicht um eine Neuanschaffung herumkommen. Dabei geht es nur selten um eine neue Farbe des Gestells, meist hat sich die Sehstärke der Augen verändert, oder Kratzer und Beschädigungen machen ein neues Glas ratsam. Manchen droht mit den Jahren auch der Wechsel von der Lese- zur Gleitsichtbrille. Vierstellige Beträge für eine neue Sehhilfe sind heute nicht selten.
Was zahlt die Krankenkasse?
Bei Erwachsenen in den meisten Fällen nichts. Das war vor 2003 noch anders. Heute übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten nur noch bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien. Menschen, deren Sehkraft nicht größer als 30 Prozent ist, können ebenfalls die Ausgaben von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Hinzu kommt: Die Kasse beteiligt sich nur mit einem Festbetrag und nur an den Kosten der Gläser. Das Brillengestell ist keine Kassenleistung. Auch die Ausgaben für höherwertige Gläser – zum Beispiel für Gleitsicht, welche aus Kunststoff oder mit besonderer Kratzfestigkeit – gehen in aller Regel zulasten der Versicherten.
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Privat oder gesetzlich krankenversichert: Für wen lohnt sich welche Option?
Jeder braucht sie – eine Krankenversicherung. Für einige wenige gibt es zwei Optionen zur Auswahl. Die private oder die gesetzliche Krankenversicherung. Was sind die Unterschiede, wer darf sich überhaupt privat versichern lassen? Ein Überblick.
Und was zahlt die Kasse bei Kindern?
Für Minderjährige übernimmt die Krankenversicherung die Kosten der Brille. Kinder bekommen sogar eine Sportbrille bezuschusst, solange sie noch zur Schule gehen.
Wie erfahre ich, welche Kosten meine Kasse übernimmt?
Optikergeschäfte sind laut Heil- und Hilfsmittelgesetz zur Beratung verpflichtet. Natürlich geben auch die Kassen selbst Auskunft. Wichtig: Um die Kasse an den Kosten zu beteiligen, ist ein augenärztliches Rezept nötig. Es genügt nicht, die Dioptrienstärke im Optikergeschäft messen zu lassen.
Wie sieht es bei Kontaktlinsen aus?
Genau: Die zahlt man in der Regel selbst. Die Kasse springt nur ein, wenn die Haftschalen medizinisch zwingend nötig sind. Das gilt bei mehr als acht Dioptrien, weil Brillengläser in solcher Stärke zu schwer wären. Wenn Kontaktlinsen bei einer Hornhautverkrümmung ein wenigstens um 20 Prozent besseres Ergebnis bringen als eine Brille, zahlt die Kasse auch in diesem Fall.
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Und was ist mit Bildschirmbrillen?
Die sind ebenso wenig eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wie Arbeitsplatzbrillen. Diese Sehhilfen gehören zum Arbeitsschutz. Viele Arbeitgeber gewähren deshalb aber einen Zuschuss. Es kann sich lohnen, mal nachzufragen.
Ist die Zuschusspraxis der Kassen unumstritten?
Eindeutig: Nein. Die Verbraucherzentralen kritisieren die gegenwärtige Praxis. Sehhilfen seien von lebenswichtiger Bedeutung im Straßenverkehr und bei vielen Berufen. Doch die Fälle, in denen Krankenkassen medizinisch notwendige Sehhilfen auch zahlen, seien gering und die tatsächlichen Geldleistungen spärlich. „Aus Verbrauchersicht ist dies nicht bedarfsgerecht – und keine gute Entwicklung“, schreiben die Verbraucherzentralen. „Das soziale Gefälle zu Versicherten in privaten Krankenversicherungen, die Brillenkosten regelmäßig mitversichern, wird damit noch größer.“
Im Internet sind Brillen doch billig, oder?
Tatsächlich lassen sich in vielen Fällen mehrere Hundert Euro beim Onlinekauf einer Brille sparen. Das muss aber nicht so sein. Auch beim Optiker vor Ort gibt es Schnäppchen. Und der Preis ist nicht alles. Oft muss eine Brille individuell an den jeweiligen Kopf angepasst werden, auch sollten die Gläser – gerade bei Gleitsichtbrillen – in einer bestimmten Höhe zum Auge sitzen. Das lässt sich online nicht so einfach hinbekommen. Manche Anbieter aus dem Internet arbeiten deshalb mit stationären Optikern und Optikerinnen zusammen, die dann die Feinarbeit übernehmen.
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Teure Betrugsmasche: Woran Sie gefälschte Paket-SMS erkennen – und wie Sie sich davor schützen
Online-Shopping wird immer beliebter – und das machen sich Betrügerinnen und Betrüger zunutze. Sie geben sich als Paketdienstleister aus und verschicken SMS mit Links, die Schadsoftware aufs Handy installieren. Wie können sich Handynutzerinnen und -nutzer vor der Betrugsmasche schützen?
Stimmt denn die Qualität im Internet?
Laut Stiftung Warentest schneiden die Onlineoptiker im Allgemeinen nicht schlechter ab als der Brillenladen um die Ecke. Das liegt aber auch daran, dass die Latte nicht besonders hoch liegt. Selbst Fachgeschäfte der großen Optikerketten kamen im jüngsten Test, der allerdings drei Jahre zurückliegt, kaum über ein „befriedigend“ hinaus.
Aber Onlineeinkauf ist doch immer problemlos?
Nicht unbedingt. Man sollte beachten, dass das übliche 14-tägige Rückgaberecht bei Maßanfertigungen – und dazu gehören Brillen – nicht gilt. Zwar werben manche Anbieter damit, dass man ihre Ware einen Monat lang prüfen und dann ohne Angabe von Gründen zurückgeben könne, aber eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Da Kundinnen und Kunden zumeist in Vorkasse gehen, kann es schwer werden, das Geld zurückzubekommen.
Für wen lohnt dann der Onlinekauf?
Wer keine Beratung braucht und genau weiß, welche Brille es sein soll, kann online profitieren. Gerade beim Kauf einer schlichten Lesebrille oder Ersatzsehhilfe ist die Bestellung im Internet eine Überlegung wert. Stiftung Warentest rät aber Menschen mit komplizierteren Sehproblemen und unerfahrenen Käufern und Käuferinnen, sich lieber im Fachgeschäft beraten zu lassen. Das gilt gerade für den Erwerb einer Gleitsichtbrille.
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