Dehoga in Bayern prüft Klage gegen Corona-Regel 2G plus

(Symbolbild)

(Symbolbild)

München. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern zieht eine Klage gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der vierten Corona-Welle in Betracht. „Flächendeckendes 2G plus im Gastgewerbe ist nicht verhältnismäßig und bedeutet auch durch die fehlenden Testkapazitäten einen De-facto-Lockdown für viele Betriebe“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert am Freitag in München. „Wir behalten uns vor, dies auch gerichtlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Ministerpräsidenten der Länder und die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Donnerstag beschlossen, dass die sogenannte 2G-plus-Regel gelten soll, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet. In Bayern ist das der Fall. An Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen. „Geimpfte dürfen nicht weiter in ihren Grundrechten eingeschränkt werden“, forderte Geppert. „Sie sind Teil der Lösung und nicht des Problems.“

RND/dpa

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken