Einwegplastik wird verboten – doch die Alternativen sind umstritten
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Essensboxen aus styroporähnlichem Material sind künftig verboten, Plastikbecher bleiben aber erlaubt.
© Quelle: picture alliance/dpa/dpa-tmn
Hannover. Immer mehr Menschen bestellen sich Essen nach Hause. Das asiatische Curry oder das Gyros vom Griechen kommt dabei oft in styroporähnlichen Einwegboxen. Doch die Restaurants werden sich für ihr Außer-Haus-Geschäft etwas Neues überlegen müssen. Denn die Einwegboxen dürfen wie viele andere Plastikprodukte ab dem 3. Juli 2021 nicht mehr in der EU produziert oder in den Handel gebracht werden.
Keine Trinkhalme aus Plastik mehr
Von dem EU-Verbot betroffen sind neben Essensbehältern und Getränkebechern aus styroporähnlichen Materialien auch Einweggeschirr sowie Besteck aus Plastik oder aus Pappe, wenn sie mit Kunststoff überzogen sind. Auch Trinkhalme und Rührstäbchen sowie Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus dem Material dürfen EU-weit nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Was in den Lagern ist, können die Betriebe aber noch abverkaufen.
Die verbotenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Mit dem Verbot will die EU Müll vermeiden und die Meere schützen. Denn das Plastik zerbröselt mit der Zeit im Wasser zu kleinsten Teilchen, die auf unbestimmte Zeit in der Umwelt verbleiben. Viele Fische und Vögel sterben daran.
Dünne Plastikbecher bleiben erlaubt
Dennoch sind einige Plastikverpackungen weiterhin erlaubt. Dazu zählen vor allem die klassischen weißen Plastikbecher für Getränke zum Mitnehmen. Aber auch mit Kunststoff beschichtete Kaffee-to-Go-Becher aus Pappe sowie Einwegkunststoffbehältnisse, die nicht aus Styropor hergestellt sind – etwa transparente Sushiboxen – dürfen weiterhin genutzt werden. Sie müssen allerdings ab heute ein spezielles Kennzeichen tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.
Laut Bundesregierung bleiben diese Produkte zugelassen, weil es für sie keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt. Verbraucherschützer und -schützerinnen sehen allerdings auch viele Lösungen für die nun verbotenen Produkte kritisch. So haben zum Beispiel Teller, Becher und Boxen aus Pappe eine ähnlich schlechte Umweltbilanz wie Plastikprodukte, weil bei ihrer Produktion viel Energie, Chemikalien und Wasser eingesetzt wird.
Krebserregende Stoffe in Geschirr aus Pappe oder Palmblättern
Außerdem hat eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des europäischen Verbraucherschutzverbands BEUC ergeben, dass Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe enthält. Mehr als die Hälfte der getesteten Produkte (53 Prozent) war demnach mit Chemikalien über dem empfohlenen Richtwert belastet, darunter waren auch potenziell krebserregende Stoffe.
Weiterhin erlaubt bleiben auch Aluminiumschalen. Diese zählen laut Verbraucherschützern zu den schlechtesten Plastikalternativen. Denn die Gewinnung von Aluminium ist mit großen Umweltschäden verbunden und für die Aufbereitung wird sehr viel Energie gebraucht.
Dehoga fordert gute und kostengünstige Alternativen
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert deshalb bessere Lösungen von den Herstellern. Die Gastronomen und Gastronominnen wollten ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten, für sie sei die Neuregelung aber auch mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden. „Entscheidend ist jetzt, dass die Hersteller unseren Betrieben hygienisch einwandfreie, mit Blick auf die großen benötigten Mengen kostengünstige und sowohl für Gast und Gastronom attraktive Lösungen zu Einwegplastikartikeln anbieten“, sagt Pressesprecherin Stefanie Heckel.
Verbraucherschützer und -schützerinnen sehen eine Möglichkeit in Bechern und Tellern aus Bagasse. Das ist der faserhaltige Pressrest, der bei der Herstellung von Rohrzucker übrig bleibt. Die Aufbereitung ist weniger aufwändig als die von Pappe aus Holz. Zudem ist Bagasse ein Abfallprodukt. Kein Baum muss dafür gefällt werden. Am besten seien aber Mehrwegverpackungen, zum Beispiel aus dem Kunststoff Polypropylen (PP). Dieser ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil.
2023 wird Mehrweg Pflicht
Spätestens 2023 wird es für Mehrwegverpackungen gute Konzepte geben müssen. Denn dann werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit verpflichtet, diese als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Ausnahmen sind für kleine Betriebe vorgesehen, die ihrer Kundschaft Speisen und Getränke dann auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.