Gesetz gibt Mindesttemperaturen vor

Arbeitgeber fordern für Energiesparen neue Arbeitsschutzregeln

Bald könnten beispielsweise in Büroräumen die gesetzlichen Mindestwerte für die Raumtemperatur abgesenkt werden.

Bald könnten beispielsweise in Büroräumen die gesetzlichen Mindestwerte für die Raumtemperatur abgesenkt werden.

Berlin. Die Wirtschaft hat ihre Bereitschaft für weitere Energiesparmaßnahmen signalisiert, fordert dafür aber von der Bundesregierung die Rahmenbedingungen dafür. Verordnungen und Regeln zum Arbeitsschutz müssten der neuen Situation umgehend angepasst werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur. „Das betrifft besonders Fragen zu Raumtemperaturen – im Winter, aber auch bei der Kühlung im Sommer. Hier lässt sich viel Energie einsparen – was natürlich nicht heißt, dass unsere Beschäftigten bald im Kalten arbeiten.“

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Er forderte zudem, dass Genehmigungen für Umrüstungen vereinfacht und beschleunigt werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Donnerstag ein weiteres Paket zur Energiesicherung angekündigt. In dem Zusammenhang sind auch Gespräche mit Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich geplant.

Aktuelle Mindestwerte liegen zwischen 12 und 20 Grad Celsius

„Die Arbeitgeber beteiligen sich gern weiterhin an Gesprächen mit der Bundesregierung“, sagte Kampeter. „Wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass kein Unternehmen aufgrund von Energiemangel gefährdet wird – und keine Arbeitsplätze verloren gehen.“

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Das geltende Arbeitsrecht sieht Richtwerte für Temperaturen am Arbeitsplatz vor. Demnach sollen die unteren Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Tätigkeit zwischen 12 und 20 Grad Celsius betragen. 12 Grad gelten für harte körperliche Arbeiten, für physisch weniger Anstrengendes sind es 17 bis 20 Grad.

RND/dpa

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