Habeck kündigt Verordnung an: Öffentliche Gebäude nicht über 19 Grad beheizen
Zudem sollten Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt und Werbeanlagen nicht beleuchtet werden.
© Quelle: dpa
Zudem sollten Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt und Werbeanlagen nicht beleuchtet werden.
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