Nur ein Angebot ist verbindlich
Wenn es um Handwerkerleistungen geht, beginnt meist irgendwann das Gefeilsche um die richtige Entlohnung. Ist die Leistung einmal erbracht, gibt es wenig Spielraum. Um von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen, sollten Sie von Handwerkern vorab Kostenvoranschläge anfordern. Aber auch dabei gibt es einiges zu beachten.
Stuttgart. Das Frühjahr ist die Zeit, in der es schwer ist, einen Handwerker oder eine Handwerkerin zu bekommen. Denn ganz Deutschland renoviert und werkelt irgendwie in den eigenen Wänden oder am Haus. Ist ein Handwerkertermin gemacht und die auszuführenden Arbeiten vorbesprochen, steht zunächst ein Kostenvoranschlag auf der Agenda – denn bei „Handwerkerarbeiten sollten Sie teuren Überraschungen vorbeugen“, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Entsprechend lautet auch der Rat des Rechtsanwalts Michael Hofstetter von der Kanzlei Hofstetter und Seitz: „Fordern Sie ein Angebot oder Kostenvoranschlag in Schriftform ein, alles andere hat keinen Bestand.“
Ebenso sollte man – wenn möglich – mehrere Angebote oder Kostenvoranschläge von verschiedenen Betrieben einholen. Ein Preis‑ und Leistungsvergleich lohnt immer. Eine Vor-Ort-Begehung macht Sinn, diese hilft dem Handwerker oder der Handwerkerin bei der Erstellung eines aussagekräftigen Angebots. Ebenso sollte geklärt werden, ob für die Erstellung des Angebots Kosten anfallen. Wenn ja, sollten diese bei einer Beauftragung verrechnet werden können.